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Unikliniken: 'Dienst laut Gesetz' ab 1. Februar?  
  Höchstens 13 Stunden pro Tag beträgt die gesetzliche Ärztearbeitszeit. Eine Betriebsvereinbarung erlaubt den Ärzten an den Universitätskliniken jedoch auch länger in einem Stück zu arbeiten. Da diese Regelung am 31. Januar ausläuft und dadurch längere Arbeitszeiten möglich werden, drohen die Ärzte jetzt mit "Dienst nach Gesetz". Befürchtet werden dadurch längere Wartezeiten in Ambulanzen oder bei Routineoperationen.  
Finanzzusagen bereits 1999
Die Ärzte weisen darauf hin, dass ihnen 1999 noch von der vorherigen Regierung, eine Erhöhung von Zulagen im Gesamtausmaß von 125 Millionen Schilling, also etwas mehr als 9 Millionen Euro zugesagt worden sei.

Und ohne die werde auch die Betriebsvereinbarung nicht verlängert, so Andrea Kdolsky, Vorsitzende der Hochschullehrergewerkschaft.
Patienten werden die Veränderungen der Dienstzeit rasch merken
Wird die Betriebsvereinbarung nicht verlängert, tritt an den Universitätskliniken in Wien, Innsbruck und Graz am 1. Februar die Höchstarbeitszeit von 13 Stunden pro Tag in Kraft, sagt Ärztesprecherin Gabriele Kogelbauer.

Das werde sich auch auf die Patienten auswirken: Die Wartezeiten in Ambulanzen oder bei Routineoperationen würden sich verlängern. Einschränkungen in der Notfallversorgung werde es jedoch nicht geben, sagt Kogelbauer.
Drei Ministerien als Verhandlungspartner
Bildungsministerin Gehrer hat bereits rund ein Viertel der geforderten Summe aus ihrem Budget zugesagt. Vizekanzlerin Riess-Passer hat nach Auskunft der Ärzte ebenfalls bereits zugesagt, sich für ihre Anliegen einzusetzen ohne jedoch konkrete Angaben zu machen.

In einer Aussendung von Finanzstaatssekretär Alfred Finz heißt es dagegen, die nun zu verlängernde Betriebsvereinbarung sei bereits 1999 auch finanziell geregelt worden, Forderungen nach weiteren finanzeillen Abgeltungen seien daher abzulehnen.

Franz Simbürger, Ö1-Wissenschaft
->   Ärzte-Protesttag in Wien, Graz und Innsbruck
Mehr dazu in ORF ON:
->   ORF ON Österreich: Medizinische Versorgung hat Priorität
 
 
 
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01.01.2010