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Gehrer: Selbstständige Universitäten als Chance  
  Auf einer Mitte Februar in Wien stattfindenden Tagung wurden die unterschiedlichen Erfahrungen europäischer Universitäten in Zeiten tief greifender struktureller Umbrüche verglichen. Aus diesem Anlass skizzierte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) in einem Gastbeitrag für science.ORF.at die Eckpfeiler und den vorläufigen Abschluss der Hochschulreform in Österreich aus ihrer Sicht.  
Abschluss des seit 1990 beschrittenen Weges der Uni-Reform
Gastbeitrag von Elisabeth Gehrer

Bereits Anfang der 90er Jahre wurde erkannt, dass die Autonomie eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Zukunft der Universitäten ist. Daher ist seit 1990 die Autonomie der Universitäten ein erklärter Schwerpunkt der Wissenschaftspolitik der Regierungen und der zuständigen Minister der verschiedenen Parteien. Die österreichische Rektorenkonferenz hat in ihrem Gelbbuch "Universitäten im Wettbewerb" die Ziele auf dem Weg zur Autonomie der Universitäten so formuliert:

"Weniger Regulierung, mehr Wettbewerb, stärkere Leistung, nach Kompetenz und Verantwortung differenzierte Mitbestimmung und strategische Zielvereinbarung mit dem Staat stellen wesentliche Faktoren für die verbesserte Aufgabenerfüllung (Zielerreichung) der Universitäten dar."
Steigerung von Qualität und Leistung im internationalen Wettbewerb
Im Zeitalter des weltweiten Wettbewerbs ist es notwendig, schnell reagieren zu können. Das ist nur bei weitgehender Autonomie und klar definierten Rahmenbedingungen für die Partnerschaft zwischen Universität und Politik möglich.

Dazu gehören die Freiheit für Forschung, Lehre und Künste, die Zusammenführung von Entscheidung und Verantwortung, eine schlanke Verwaltung, der optimale Einsatz der Ressourcen, die qualitative Mitsprache, das gesicherte Globalbudget bei eigenständiger Finanzgebarung, die Qualitätssicherung und das Erarbeiten von Entwicklungsprogrammen und Profilen.

Eine selbstbestimmte und selbst zu verantwortende Ressourcenverteilung fördert die Profilentwicklung und die Modernisierung des Studienangebots. Die Folgen sind ein gezielter und international vergleichbarer Mitteleinsatz, mehr Kostentransparenz und ein neues Kostenbewusstsein.
Weltweiter Trend zu mehr Autonomie
Weltweit geht die Entwicklung der Universitäten hin zu rechtlicher und wirtschaftlicher Autonomie. Beispiele dafür sind die ETH Zürich, die Universität Zürich, die Universität Basel, die TU München, die FU Berlin, die Universitäten in Niedersachsen und die Universitäten in den Niederlanden.

Die österreichischen Universitäten werden in Zukunft "juristische Personen öffentlichen Rechts" sein. Für das Management der Universitäten wird eine effiziente Struktur vorgeschlagen, bestehend aus Universitätsrat, Senat und Rektor. Der Senat beschließt die Satzungen, in denen die Universität selbst ihre weitere Ablauforganisation regelt.
Staat wird nicht aus Verantwortung entlassen
Mit der Autonomie der Universitäten werden weder der Staat noch die Politik aus der Verantwortung entlassen. Die bildungspolitische Gesamtverantwortung des Staates und damit auch die Finanzierungsverpflichtung bleiben aufrecht.

Die Universitäten bleiben als Personen des öffentlichen Rechts weiterhin staatliche Einrichtungen, sie werden aber nicht mehr durch Vorschriften staatlich gelenkt. Grundpfeiler der Neuordnung sind die Leistungsvereinbarung und das mehrjährige Globalbudget.
Mehr Gestaltungsfreiheit bei gesichertem Finanzierungsrahmen
Die Leistungsvereinbarung zwischen Bund und jeder einzelnen Universität wird jeweils auf drei Jahre abgeschlossen. Sie umfasst die Leistungen der Universität wie z.B. Studienangebot, Forschung, Weiterbildungsangebote und gesellschaftliche Zielsetzungen wie die Frauengleichbehandlung und die Leistungen des Staates. Durch die Festschreibung der Inhalte im Gesetz ist klar, dass das Ministerium keinen weitergehenden Einfluss geltend machen kann.

Als Gegenleistung erhalten die Universitäten ein Globalbudget. Dies gibt den Universitäten Sicherheit, aber auch mehr Freiheit zur Gestaltung des Angebots. Die Universität kann zusätzliche Mittel durch Projekte und Zusammenarbeit mit der Wirtschaft akquirieren.

Als Vertreter des Steuerzahlers obliegt dem Ministerium künftig die Verhandlung der Leistungsvereinbarungen, das strategische Controlling, das Führen von Statistiken für nationale und internationale Vergleiche sowie die Abstimmung der Entwicklungen des tertiären Bildungsbereichs im internationalen Trend.
Klare Kompetenzverteilung - qualitative Mitsprache
Die derzeitige Form, dass die meisten universitären Entscheidungen in zahlreichen paritätischen Gremien erfolgen, ist nicht mehr zeitgemäß. Klare Kompetenzverteilung und qualitative Mitsprache an Stelle quantitativer Mitbestimmung garantieren sachliche und aufgabenorientierte Entscheidungsfindungen.

Im Senat, dem Leitungsgremium der Universität, sind die Studierenden wie bisher mit 25 Prozent der Senatsmitglieder vertreten. Im Gesetz wird festgehalten, dass die Satzungen in den für die Studierenden relevanten Bereichen, wie z.B. die Studienpläne, eine breit angelegte studentische Mitsprache vorsehen muss.

In der Leistungsvereinbarung wird die verpflichtende Evaluierung von Lehrveranstaltungen, die auch Konsequenzen haben muss, festgehalten. Das ist eine neue und sehr wirksame Form der Mitsprache jedes einzelnen Studierenden.
->   Bildungsministerium
 
 
 
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01.01.2010