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Biomedizin-Konvention soll unterschrieben werden  
  Einstimmig hat die österreichische Bioethik-Kommission der Bundesregierung heute (11.2.) empfohlen, die Biomedizin-Konvention des Europarates zu unterzeichnen. Sie zerstreut dabei Bedenken von Kritikern, wonach durch die Unterzeichnung der Konvention strengere nationale Richtlinien außer Kraft gesetzt würden. Das gelte auch für die umstrittene Frage der Zulassung nicht-therapeutischer Forschung an "Einwilligungsunfähigen".  
Völkerrechtliches Dokument für Biomed-Forschung
Die vergangenen Sommer vom Bundeskanzler eingesetzte Bioethik-Kommission hat heute zum vierten Mal getagt. Erstmals gab es eine eindeutige Empfehlung Richtung Bundesregierung in Fragen der rechtlichen Regelung moderner Biomedizin.

Es ging um die Biomedizin-Konvention des Europarates. Sie soll als völkerrechtliches Dokument für den Schutz der Menschenrechte in Zusammenhang mit biomedizinischer Forschung sorgen. Als eines der letzten Länder des Europarates hat Österreich diese Konvention noch nicht unterzeichnet.
Ja mit Bedingungen
Die Biomedizin-Konvention des Europarates soll von Österreich unterzeichnet und in weiterer Folge ratifiziert werden. Diese Empfehlung wurde einstimmig in Abstimmung mit den Behindertenverbänden gegeben - und ist an gewisse Auflagen gebunden.
Behindertenvertreter in Ethik-Kommissionen
So soll zum Beispiel in Zukunft die Teilnahme zumindest eines Behindertenvertreters in Ethik-Kommissionen gesetzlich vorgeschrieben sein.

Gerade von Seiten der Behindertenverbände war es ja zu Kritik insbesondere an Artikel 17 der Biomedizin-Konvention gekommen. Dieser Artikel regelt die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen, selbst wenn diese Forschung nicht Teil der Therapie dieser Person ist.
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Umstrittener Artikel 17
Ein erster Entwurf der Biomedizin-Konvention des Europarats wurde 1994 überarbeitet - nach massiver Kritik aus mehreren Ländern, die sich an diversen strittigen Fragen entzündete. So sollte die Forschung an behinderten Menschen ("nichteinwilligungsfähige Personen" - das können Kinder, Senile oder geistig Behinderte sein) unter bestimmten Bedingungen auch "ohne therapeutischen Wert" gestattet sein, "wenn für die betroffene Person das Risiko unerheblich und die Belastung geringfügig ist".

Nach dem neuen Text von 1995 dürfen Eingriffe im Gesundheitsbereich nur nach ausdrücklicher Einwilligung und nach gezielter Aufklärung vorgenommen werden.
->   Unterzeichnet Österreich? (inkl. Wortlaut des Artikels 17)
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Förderung embryonaler Stammzelllinien?
Im zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die Haltung Österreichs zum 6. EU-Rahmenforschungsprogramm. Vor allem ein Punkt ist dabei strittig, so Kommissions-Vorsitzender Johannes Huber: Wie sieht man die Förderungswürdigkeit von europäischen Studien an etablierten embryonalen Stammzelllinien?

Hier hat die Diskussion innerhalb der Bioethik-Kommission erst begonnen, mit einer entsprechenden Empfehlung ist frühestens bei der nächsten Kommissionssitzung am 6. März zu rechnen.
19 Experten in der Kommission
Die von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel eingesetzte Bioethik-Kommission hattte sich Anfang Juli 2001 unter dem Vorsitz von Johannes Huber konstituiert.

Sie umfasst 19 Experten aus den Fachgebieten Medizin, Gentechnologie, Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie und Soziologie.

Birgit Dalheimer, Ö1-Wissenschaft/red
Mehr zum Thema Bioethik in science.ORF.at:
->   Bioethik-Konvention: Kommission tüftelt weiter
->   Alle Mitglieder der Bioethik-Kommission im Überblick
Beiträge von Kommissionsmitglied und science.ORF.at-Host Ulrich Körtner:
->   Argumente für die Unterzeichnung
->   Bioethik 2001 - ein Rückblick
 
 
 
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01.01.2010