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Gebührenfreies Erststudium: Gesetz in Deutschland  
  Das Erststudium soll in Deutschland auch künftig gebührenfrei bleiben. Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit oder bei einem Zweitstudium können die Hochschulen laut einer Gesetzesnovelle allerdings Gebühren erheben.  
Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG), die Studiengebührenfreiheit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss garantiert. Bildungsministerin Edelgard Bulmahn betonte, dass Studierende und Eltern einen sicheren finanziellen Rahmen benötigten.
Kein Anspruch auf lebenslanges Studium ohne Gebühren
Bulmahn unterstrich, es bestehe kein Anspruch mehr auf ein lebenslanges gebührenfreies Studium. Das Gesetz sei auch für die Länder Anreiz, das Studium so zu organisieren, dass es in der Regelstudienzeit "studierbar" sei.
Kindererziehungszeiten anrechnen
Kindererziehungszeiten oder Gremienarbeit müssten auf die Studienzeit, in so genannten Studienkonten, angerechnet werden. Bulmahn forderte die Länder auf, die HRG-Novelle in kompatible Ländergesetze umzusetzen. Die Ministerin unterstrich, dass dabei die uneingeschränkte Mobilität der Studenten innerhalb Deutschlands unbedingt erhalten bleiben müsse.
Reaktionäre Bildungspolitik?
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren kritisierte den Gesetzentwurf als Teil einer "reaktionären Bildungspolitik". Die Ursache für überdurchschnittliche Studienzeiten lägen in der mangelhaften Ausstattung der Hochschulen und einer schlechten Strukturierung der Studiengänge. Außerdem müssten viele Studenten ihren Lebensunterhalt durch Jobben verdienen.
Bachelor- und Masterstudiengänge als Regelstudien
Mit der Gesetzesnovelle sollen auch Bachelor- und Masterstudiengänge in das Regelstudienangebot überführt werden. Derzeit gibt es an deutschen Hochschulen etwa 1.000 dieser weiterführenden Studienangebote. Die Novelle soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.
Geringe Anzahl von Studienanfängern
Bulmahn verwies auf die im OECD-Vergleich geringe Zahl von Abiturienten, die in Deutschland ein Studium aufnehmen. In Deutschland beginnen den Angaben zufolge 28 Prozent der Schulabgänger ein Studium. Im OECD-Durchschnitt seien es 45 Prozent.

"Wir können uns nicht leisten, so weiterzumachen", sagte die Ministerin.
Erfüllung einer Koalitionsvereinbarung
Mit der Gesetzesnovelle sei sicher gestellt, dass niemand aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten müsse. Damit werde auch die Koalitionsvereinbarung umgesetzt.

Nach Angaben Bulmahns entspricht die Novelle inhaltlich den Meininger Beschlüssen. Vor rund anderthalb Jahren hatten sich die Ministerpräsidenten und Wissenschaftsminister der Länder in Meiningen bereits auf die Festlegung eines gebührenfreien Erststudiums geeinigt.
->   Deutsches Bundesministerium für Bildung und Forschung
 
 
 
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01.01.2010