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Österreich und die EU-Biotechnologie-Richtlinie  
  Die österreichische Bioethikkommission hat sich einstimmig für die Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie des Europäischen Parlaments in Österreich ausgesprochen. Greenpeace kritisiert die "unverständliche" Empfehlung.  
Strittiges Patentrecht
Die Umsetzung hätte eigentlich schon bis Ende Juli 2000 vollzogen sein sollen. Unstimmigkeiten über die Patentierbarkeit von Lebewesen haben allerdings auch in anderen europäischen Ländern dazu geführt, dass die Umsetzung der umstrittenen Richtline aufgeschoben wurde.
EU-Richtlinie schafft klarere Grenzen
Die Bioethikkommission befindet nun, dass diese Umsetzung aber gerade auch aus ethischer Sicht wichtig wäre. Nach ihrer Ansicht sind biotechnologische Erfindungen schon nach derzeit geltenden Bestimmungen in Österreich grundsätzlich patentierbar.

Die EU-Richtlinie würde aber erstmals klare Grenzen setzen. Der menschliche Körper oder Bestandteile davon, zum Beispiel ein Gen, seien demnach eindeutig nicht mehr patentierbar.
Weitere Diskussion nötig
Allerdings seien durch eine Umsetzung der Richtlinie auch in Österreich längst nicht alle Fragen geklärt, wird seitens der Kommission betont, sie fördere aber die Diskussion und Weiterentwicklung zu Fragen der Patentierbarkeit biologischen Materials auf europäischer und internationaler Ebene.
Greenpeace: Unverständliche Empfehlung
"Die Aussage des Vorsitzenden der Kommission Huber, dass die Richtlinie die Patentierung des menschlichen Körpers oder Teilen davon ausschließt, ist bestenfalls auf Unkenntnis der gängigen Praxis zurückzuführen," kritisiert Greenpeace Gentechnik-Experte Thomas Fertl.

Die Richtlinie schafft die rechtliche Grundlage, um Lebewesen oder Teile davon patentieren zu können: Aktuelles Beispiel ist das vom Europäischen Patentamt bereits erteilte Brustkrebsgenpatent, gegen das sich eine breite Allianz gebildet hat.

Vor wenigen Tage hat das Luxemburger Parlament nach einer entsprechenden Empfehlung des nationalen Ethikrates die Umsetzung der Bioethikrichtlinie auf Eis gelegt. "Die Entscheidung der Bioethikkommission kommt der Empfehlung gleich, die Patentierung von Lebewesen zu legalisieren", so Fertl.

Birgit Dalheimer, Ö1-Wissenschaft
 
 
 
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01.01.2010