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Rektoren-Kritik an Uni-Gesetz  
  Ehe morgen der Gesetzesentwurf zur Universitätsreform in Begutachtung geht, meldete heute die Rektorenkonferenz schwere verfassungsrechtliche Bedenken dagegen an. Strittiger Punkt ist der vorgesehene Universitätsrat, der die Unis personell und finanziell steuert.  
Uni-Rat: Kein Organ der Universität
Der Universitätsrat soll laut Regierungsentwurf nur Mitglieder von außerhalb der Universität haben. In bestimmten Fällen könnten sogar drei der fünf Uni-Räte von der Regierung bestellt werden.

Doch auch ohne diesen Spezialfall ist der Uni-Rat kein Organ der Universität mehr, bemängeln Rektorenkonferenzvorsitzender Georg Winckler und drei ihn beratende namhafte Verfassungsjuristen.
Autonomie - Quo vadis?
"Damit ist die Autonomie dahin und die Hochschulen - zwischen Uni-Rat und Leistungsvereinbarungen vom Staat - eingeklemmt", kritisiert Winckler.

Die Regierung hätte dabei schon einen abgeänderten Vorschlag der Rektorenkonferenz akzeptiert gehabt, der dem akademischen Senat mehr Möglichkeiten einräumen würde.
Prinzip der doppelten Legitimation
"Dieses Modell sieht im Wesentlichen vor, daß die Hälfte der Mitglieder vom Senat vorgeschlagen werden", so Winkler, "Allerdings wählt dann die Bildungsministerin aus diesen Vorschlägen aus, wie umgekehrt auch Frau Dr. Gehrer eine Reihe von Mitgliedern vorschlägt, aus denen der Senat dann wieder aussucht. Und dadurch wäre das Prinzip der doppelten Legitimation gewahrt."

Offenbar sei dieser Vorschlag aber wieder aus dem Gestaltungsentwurf entfernt worden, bemängelt Winckler.

Martin Haidinger, Ö1-Wissenschaftsredaktion
->   Mehr zur Uni-Reform in science.ORF.at
 
 
 
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01.01.2010