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Uni-Reform: Gesetzesentwurf geht in Begutachtung  
  Der Gesetzesentwurf zur Universitätsreform geht ab Freitag, den 8. März, bis 19.April in Begutachtung. Das Gesetz wird die Autonomie der Universitäten festschreiben, soll noch vor dem Sommer beschlossen werden und mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten. Bis dahin ist es allerdings noch ein steiniger Weg, denn es gibt eine breite Widerstandsfront gegen den Entwurf.  
Starker Widerstand
Scharfer Widerstand kommt von der SPÖ: Sie will wegen der Universitätsreform bis zum Verfassungsgerichtshof gehen

Das neue Universitäts-Gesetz benötige eine Zwei-Drittel-Mehrheit, da offenbar zentrale Bestimmungen wie die Autonomie und die Mitbestimmung beeinträchtigt sind, sagt SPÖ-Wissenschaftssprecher Erwin Niederwieser. Er ist sicher, dass die Regierung für diese Reform die Stimmen der SPÖ braucht. Andernfalls würde die SPÖ das Gesetz vor dem VfGH anfechten.
Kritik: aus Gruppenuniversität wird Wirtschaftskonzern
Zentraler Kritikpunkt der Sozialdemokraten, der auch von den Grünen, der Hochschülerschaft und den Assistenten weitgehend geteilt wird: Aus einer Gruppenuniversität mit Mitbestimmungsrechten werde ein Wirtschaftskonzern geformt, der unter dem Diktat eines Aufsichtsrates stünde, des sogenannten Universitätsrates.
Universitätsrat übernimmt Führung
Tatsächlich soll ein fünfköpfiger Universitätsrat die Unis personell und finanziell steuern. Er soll nur Mitglieder von außerhalb der Universität haben. In bestimmten Fällen könnten sogar drei der fünf Uni-Räte von der Regierung bestellt werden.

Doch auch ohne diesen Spezialfall ist der Uni-Rat kein Organ der Universität mehr, bemängelt der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, Georg Winckler, der prinzipiell für die Reform ist. Damit sei die Autonomie dahin und die Hochschulen zwischen Uni-Rat und den Leistungsvereinbarungen vom Staat eingeklemmt.
Leistungsvereinbarungen ab 2007
Diese Verträge sollen erst ab dem Jahr 2007 die Leistungen der Hohen Schulen zwischen Unis und Bildungsministerium festschreiben :Aktivitäten in Forschung und Lehre, strategische Zielsetzungen und Universitätsprofil, Dienstleistungen sowie gesellschaftliche Ziele wie die Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen oder Evaluation.

Eingeschränkt und im künftigen Senat konzentriert wird jedenfalls die universitäre Mitbestimmung. Künftig werden die Unis als juristische Personen des öffentlichen Rechts konstruiert mit einem starken Rektor als Uni-Manager. Sie sind also keine nachordneten Dienstellen des Bundes mehr.
Finanzierungsverpflichtung des Staates bleibt
Aufrecht bleiben soll aber die bildungspolitische Gesamtverantwortung des Staats und damit auch die Finanzierungsverpflichtung für die Hochschulen.

Die Universitäten sollen künftig ein dreijähriges Globalbudget erhalten, über das sie frei verfügen können. Ein variabler Anteil davon (in der Höhe von drei bis sechs Prozent) soll dabei je nach Leistung der Uni zur Verfügung gestellt werden.
Ein Jahr Übergangszeit für Umstellung
Ebenfalls im Entwurf enthalten : Eigene Medizinunis anstelle der bisherigen medizinischen Fakultäten - ein heftig umfehdeter Punkt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober soll für alle Unis eine einjährige Übergangszeit beginnen, in der auf das neue Gesetz umgestellt wird.
Größte Veränderung seit 1848
Es ist dies, sagte am Donnerstag (7.3) der Wiener Professor für Verfassungsrecht Heinz Peter Rill, die größte Umwälzung auf dem Hochschulsektor in Österreich seit der Thun'schen Reform Mitte des 19.Jahrhunderts. Und da hatte es immerhin vorher eine Revolution gegeben- die sogenannte bürgerliche von 1848.

Martin Haidinger, Ö1-Wissenschaft
->   Mehr Informationen über die Universitätsreform in science.orf.at
 
 
 
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01.01.2010