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Uni-Reform: Info-Telefon zum Universitätsgesetz  
  Eine Telefon-Hotline zur geplanten Universitätsreform hat das Bildungsministerium eingerichtet. Mitarbeiter des Ressorts werden für Fragen rund um das neue Universitätsgesetz, das derzeit in Begutachtung ist, zur Verfügung stehen.  
"Mit dieser Hotline wollen wir Information aus erster Hand anbieten und damit Verunsicherungen vermeiden, die durch Falschinformationen oder Missverständnisse entstehen könnten", erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) am Dienstag in einer Aussendung.
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Info-Telefon zum Universitätsgesetz
Zeit: von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer (01) 53120-5555
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Richtigstellung von "Fehlinformationen"
In der Aussendung stellt das Bildungsministerium zudem einige "Fehlinformationen" richtig, die seit der Präsentation des Begutachtungsentwurfs die Runde gemacht hätten.

So sei beispielsweise behauptet worden, dass die Dozenten an den Universitäten in der Autonomie kein Recht auf die Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten, die Abhaltung von Prüfungen und die selbstständige Vertretung ihres wissenschaftliches Faches haben würden.

Tatsächlich habe der habilitierte Mittelbau auch weiterhin die gesetzliche Sicherstellung dieser Rechte. Auch die Leitung von Kollegialorganen sei nach dem Begutachtungsentwurf weiterhin möglich.
Neuregelung bei Forschungsaufträgen
Neu sei, dass auch Angehörige des habilitierten Mittelbaus ohne Zustimmung der Leitung ihrer Organisationseinheit das Recht auf Forschungsaufträge und die selbstbestimmte Verwendung der entsprechenden Mittel für diese Forschung habe.
Keine höheren Studiengebühren
Falsch sei auch das Gerücht, dass die Studienbeiträge durch das neue Universitätsgesetz um ein Vielfaches erhöht werden würden. Im neuen Universitätsgesetzes sei eindeutig festgeschrieben, dass der Studienbeitrag 363,36 Euro beträgt, gleich viel wie bisher.
Die Frage der Mitsprache
Die Mitsprache der Studierenden im Senat sei so wie bisher mit einem Viertel der Stimmen gegeben. Darüber hinaus sei im neuen Gesetz festgehalten, dass auch in allen weiteren vom Senat eingerichteten Kollegialorganen die Studierenden über 25 Prozent der Stimmen verfügen. Der Entwurf des neuen Universitätsgesetzes befindet sich bis zum 19. April in Begutachtung.
->   Mehr zum Thema Uni-Reform in science.ORF.at
 
 
 
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01.01.2010