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Prüfungsanerkennung: Alles neu durch UG 2002  
  Am Montag stellte science.ORF.at eine aktuelle Studie vor, die der Situation der Prüfungsanerkennung an Österreichs Hochschulen ein tristes Zeugnis ausstellte. Die dafür Verantwortlichen - die Vorsitzenden der so genannten Studienkommissionen (Stuko) - entscheiden in diesen für Betroffene oft eminent wichtigen Fragen in jedem vierten Fall juristisch nicht vertretbar, so die Studie. Mit dem Universitätsgesetz 2002, das eben am Beginn seiner Umsetzung steht, werde sich diese betrübliche Praxis ändern, meint nun das Bildungsministerium.  
"Rechtswidrige und willkürliche Praxis"
Bernhard Seyr, Erziehungswissenschaftler an der Universität Salzburg, ortete in seinem Gastbeitrag für science.ORF.at erhebliche Mängel bei der Anerkennung von Prüfungen an den Österreichischen Unis. Die Praxis mancher Stuko-Vorsitzenden bezeichnete er als "willkürlich und rechtswidrig".
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Ein Viertel mit juristischen Mängeln
Die Untersuchung von Seyr wendete sich an die StuKo-Vorsitzenden zahlreicher Studienrichtungen Österreichs. Diese gaben einerseits ihre Einschätzungen über die Bedeutsamkeit von Kriterien bei der Entscheidung über eine Prüfungsanerkennung bekannt, andererseits hatten sie auch Musterfälle zu beurteilen. Das Ergebnis: Nur knapp drei Viertel der Musterfälle wurden juristisch vertretbar entschieden, bei etwa einem Viertel wurden teils erhebliche juristische Mängel festgestellt. Bedauerlicherweise, so Seyr resümierend, seien viele StuKo-Vorsitzende über ihre rechtlichen Vorgaben zuwenig informiert, da sie Experten innerhalb ihrer Wissenschaft, jedoch keine Juristen sind.
->   Mehr dazu in: Prüfungsanerkennung nicht immer einwandfrei
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Niederwieser: Berufungsinstanz nötig
In einer ersten Reaktion verlangte daraufhin SPÖ-Wissenschaftssprecher Erwin Niederwieser eine "Berufungsinstanz, bei der gegen die Willkür bei der Anerkennung von Uni-Prüfungen vorgegangen werden kann".

Die von Seyr geortete "Willkür" und "Rechtswidrigkeit" bei Prüfungsanerkennungen decke sich mit den laufenden Beschwerden in Einzelfällen und müsse Konsequenzen haben, so Niederwieser weiter.
UG 2002: Neues Uni-Organ für Anerkennungen
Für nicht nötig erachtet dies das Bildungsministerium, denn: Im Universitätsgesetz 2002, das gerade implementiert wird, seien ohnehin neue Bestimmungen vorgesehen. Friedrich Faulhammer vom Bildungsministerium zu science.ORF.at: "Dass der Vorsitzende der Studienkommission nicht der ideale Ort ist, um über die Frage von Prüfungsanerkennungen zu entscheiden, hat sich schon länger gezeigt."

Deshalb werde im neuen Universitätsgesetz 2002 auch ein professionellerer Rahmen dafür festgelegt, die Prüfungsanerkennung liege nun in der Obhut der Uni-Leitung. Ein eigenes Organ für Studienangelegenheiten wird an jeder - nunmehr autonomen und vollrechtsfähigen - Hochschule geschaffen werden, das sich um diese Frage kümmert, so Faulhammer.
->   Die Änderungen laut UG 2002 ab dem Studienjahr 2002/03
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Der Wortlaut im UG 2002
Unter § 78. (1) heißt es im Universitätsgesetz 2002 unter "Anerkennung von Prüfungen": "Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die an einer inländischen Universität oder an einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden. Die Anerkennung von Prüfungen, die entgegen der Bestimmungen des § 63 Abs. 8 und 9 an einer anderen Universität abgelegt wurden, ist ausgeschlossen."
->   Das UG 2002 (pdf-Datei)
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Professionalisierungsschub bis 2004
Friedrich Faulhammer vom Bildungsministerium erwartet sich von der neuen institutionellen Eingliederung der Anerkennung von Prüfungen einen "deutlichen Professionalisierungsschub".

Wie diese Einrichtungen im Detail aussehen, könne man aber frühestens 2004 sagen - sollte das neue UG wie von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ vorgesehen bis dahin implementiert sein, so werden dann alle österreichischen Universitäten aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts umgewandelt sein.
->   Bernhard Seyr
->   Bildungsministerium
->   www.weltklasse-uni.at
->   Forum Wissenschaft (SPÖ)
->   science.ORF.at-Archiv zur Uni-Reform
 
 
 
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01.01.2010