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EU: Stammzellenforschung nicht gefördert  
  Bezüglich der umstrittenen Forschung an embryonalen Stammenzellen einigte sich der Rat darauf, dass bis Ende 2003 keine Finanzierung neuer embryonaler Stammzellen durch die EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden soll.  
Diese Entscheidung ist Teil des 6. Forschungsrahmenprogramms für den Zeitraum 2002-2006, das heute, Montag, vom EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit offiziell beschlossen wurde. Wie EU-Forschungskommissar Philippe Busquin am Montag in Brüssel auf einer Pressekonferenz sagte, hat das Programm ein Volumen von 17,5 Milliarden Euro.
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Nicht geförderte Forschungsbereiche
Ausdrücklich nicht gefördert von dem 6. Rahmenprogramm werden: Forschung auf dem Gebiet des menschlichen Klonens für reproduktive Zwecke; Forschung mit dem Ziel der Veränderung des genetischen Erbguts des Menschen; Forschung zur Schaffung menschlicher Embryos allein für Forschungszwecke oder die Herstellung von Stammzellen.
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Nationale Programme möglich
Unter der Bedingung, dass sie nicht im Widerspruch zu nationalen Gesetzen stehen, können hingegen Forschungsprojekte durch das EU-Programm gefördert werden, die in Datenbanken gelagerte oder isolierte embryonale Stammzellen betreffen.

Voraussetzung ist, dass die Forschung in Staaten stattfindet, wo sie nicht verboten ist. Nach den Worten von Busquin kann unter den EU-Vorschriften das bereits in Datenbank verzeichnete Material verwendet werden, nicht aber Neues.
Forschungsgebiete ohne Beschränkungen
Keine Beschränkungen gibt es in den Bereichen Forschung an den Stammzellen menschlicher Föten, die aus der Nabelschnur gewonnen wurden sowie bei Forschung unter Verwendung von Stammzellen Erwachsener.
Evaluierung im nächsten Frühjahr
Bereits im nächsten Frühjahr soll die EU-Kommission eine Evaluierung vorlegen. Dabei hat auch das Europaparlament ein Mitspracherecht in der Definition der Forschungsbereiche, die förderungswürdig und solcher die aus ethischen Gründen nicht von der EU gefördert werden sollen.

Danach soll die EU-Kommission weitere Richtlinien ausarbeiten. Ethische Grundsatzentscheidungen bleiben aber, wie Busquin betonte, nationalstaatliche Prärogative.
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01.01.2010