News
Neues aus der Welt der Wissenschaft
 
ORF ON Science :  News :  Gesellschaft 
 
Europarat: Klonen von Menschen verboten  
  In Europa besteht seit fünf Jahren ein Klonverbot von Menschen. Das entsprechende Protokoll wurde 1998 aber nur von 19 der damals 40 Mitglieder des Europarats unterzeichnet. Österreich gehört nicht dazu.  
Am 12. Januar 1998 war das Zusatzprotokoll zur Bioethik- Konvention (Europäische Konvention über Menschenrechte und Biomedizin) unterzeichnet worden. Es ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen über das Verbot des Klonens von Menschen.

Österreich gehört bisher nicht zu den Unterzeichnern, weil es die gesamte Bioethik-Konvention als unzureichend kritisiert.
...
Klonen - rechtlich betrachtet
Weltweit wird diskutiert über die verschiedenen Bereiche der Biomedizin, insbesondere über das heikle Thema des Klonens von Menschen. Neben der ethisch-philosophischen Seite muss die Debatte aber vor allem auch auf der rechtlichen Ebene geführt werden, denn: Was nicht ausdrücklich verboten ist, das ist erlaubt. Der Jurist Christian Kopetzki diskutiert in seinem Beitrag in science.ORF.at die rechtliche Lage - auch in Österreich - strittiger Fragen.
->   Klonen - rechtlich betrachtet
...
Keine genetisch identische Lebewesen
Das Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention verbietet "jeden Eingriff, der darauf gerichtet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist".

Es lässt keine Ausnahme zu, unterscheidet allerdings zwischen dem reproduktiven Klonen zur Fortpflanzung und dem so genannten therapeutischen Klonen für medizinische Vorhaben. Bei letzterem werden durch Klonen Embryonen erzeugt, die für Behandlungszwecke nutzbare Zellen liefern, aber nicht zu einem ganzen Menschen heranwachsen.
Sanktionen: von Berufsverbot bis zur Haftstrafe
Für den Verstoß gegen das Klonverbot müssen die Unterzeichnerstaaten entsprechende Gesetze erlassen, die als Sanktionen etwa ein Berufsverbot für Ärzte und Forscher, den Entzug der Betriebsgenehmigung für Forschungslabors und Kliniken oder Haftstrafen vorsehen.
Die Situation in Österreich
Klonen zu Fortpflanzungszwecken ist in Österreich nicht wirklich verboten. Im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMG) ist das Wort "Klon" gar nicht erwähnt, die Bioethik-Konvention des Europarates, deren Zusatzprotokoll Klonen untersagt, hat Österreich noch nicht unterzeichnet.

Aus gegebenem Anlass hat die Bioethik-Kommission der Bundesregierung das Thema kurzfristig zum Tagesordnungspunkt für die turnusmäßige Sitzung am kommenden Mittwoch gesetzt.
Reproduktives Klonen in Österreich nicht verboten
Hätte etwa der italienische Gynäkologe Antinori seine angeblichen Klonschwangerschaften in Österreich herbeigeführt, so wäre möglicherweise ein Juristenstreit ausgebrochen. "Es ist eine gesetzliche Grauzone", bestätigte auch Johannes Huber, Gynäkologe und Vorsitzender der Bioethik-Kommission gegenüber der APA.

Im FMG ist lediglich vermerkt, dass entwicklungsfähige Zellen und Embryonen "nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen" verwendet werden dürfen. Damit ist etwa das Züchten von Geweben und Organen aus Embryonalzellen klar untersagt, nicht jedoch das reproduktive Klonen. Denn dazu müsste man zuerst klären, ob Klonen Fortpflanzung ist oder nicht.
Beitritt zur Bioethik- Konvention gefordert
Als Reaktion auf die Ankündigung der angeblich ersten Klonbabys forderte Europarat-Generalsekretär Walter Schwimmer alle Mitgliedstaaten auf, der Konvention und dem Zusatzprotokoll beizutreten. Damit solle Europa eine "klonfreie Zone" werden, "in der die Biotechnologie die Menschenwürde achtet".
Bessere Gesetze zum Schutz der Menschrechte in der Biologie
Eine der Prioritäten des Europarates 2003 sei die Verstärkung der Rechtsinstrumente zum Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen im Bereich der Biologie und der Medizin, betonte Schwimmer.

Ihm schwebt vor, dass Europas Bürger bei Verstößen gegen die Bioethik-Konvention ebenso vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen können wie es bereits bei Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention der Fall ist.
Weltweites Klonverbot gefordert, aber nicht in Sicht
Ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen ist dagegen bislang noch nicht in Sicht. Eine entsprechende deutsch-französische Initiative war im Dezember bei den Vereinten Nationen am Einspruch der USA und streng katholischer Länder wie Spanien und den Philippinen gescheitert und zunächst auf Eis gelegt worden.

Diese Länder wollen neben dem reproduktiven Klonen auch das therapeutische Klonen weltweit verbieten. Der zuständige UN-Ausschuss hatte die Verhandlungen daraufhin auf September 2003 vertagt.
Internationale Konferenz im Mai 2003 geplant
Auf Grund der jüngsten Ereignisse will die deutsche Bundesregierung mit einer internationalen Konferenz ein Verbot des Klonens von Menschen vorantreiben. Die Konferenz solle im Mai in Berlin stattfinden, sagte Forschungsministerin Edelgard Bulmahn.

Ziel sei es, die Verhandlungen über ein international gültiges Verbot des Klonens von Menschen voranzubringen und auf eine wissenschaftlich gesicherte Grundlage zu stellen.
Reproduktives Klonverbot in Frankreich
In Frankreich soll reproduktives Klonen von Menschen künftig als "Verbrechen gegen die Menschenwürde" geächtet und schwer bestraft werden.

Dies sehe eine Gesetzesvorlage der Pariser Regierung vor, die noch im Jänner 2003 in das französische Parlament eingebracht werden solle, sagte Gesundheitsminister Jean-Francois Mattéi.

Auf reproduktives Klonen von Menschen sollen demnach in Frankreich 20 Jahre Haft stehen.
->   Bioethik-Informationen des Europarats
->   Österreichisches Fortpflanzungsmedizingesetz
->   Mehr über Klonen in science.ORF.at
 
 
 
ORF ON Science :  News :  Gesellschaft 
 

 
 Übersicht: Alle ORF-Angebote auf einen Blick
01.01.2010