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EU: Strenge Kennzeichnung von Gentech-Produkten  
  Das EU-Parlament hat zwei Verordnungen mit strengeren Bestimmungen für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sowie für die Rückverfolgbarkeit von gentechnischen Produkten beschlossen. Die neuen EU-Verordnungen könnten schon im Herbst in Kraft treten, wenn die EU-Mitgliedsländer wie erwartet den vom Parlament beschlossenen Texten zustimmen.  
Ende des Gentech-Moratoriums - ein US-Wunsch
Mit der Kennzeichnungspflicht rückt die Aufhebung des faktischen Verbots solcher Lebensmittel in der EU näher. Die Europäische Union weigert sich seit 1998, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und deren Verwendung in Lebensmitteln zuzulassen.

Die USA haben ebenso wie Kanada und Argentinien bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen dieses Moratorium Beschwerde eingelegt. Diese drei Länder lassen gentechnisch veränderte Pflanzen zu und verlangen den freien Handel mit daraus hergestellten Produkten.

US-Präsident George W. Bush hatte erst kürzlich die EU aufgefordert, solche Lebensmittel zuzulassen.

Mehr dazu in ORF.at (23.6.03)
Kennzeichnung aller Lebens- und Futtermittel
Alle Lebens- und Futtermittel, in denen auch nur ein Teil des Ausgangsprodukts gentechnisch verändert wurde, müssen laut der neuen EU-Verordnung gekennzeichnet werden. Auch dann, wenn die manipulierte Gensequenz im Laufe der Verarbeitung zerstört wurde und der Eingriff daher nicht mehr nachweisbar ist, etwa bei einem Öl aus Gen-Soja oder einem Sirup auf Stärkebasis.
Ausnahme: Fleisch, Milch, Eier von GVO-gefütterten Tieren
Nur der Weg durch einen Tiermagen hebt die Kennzeichnungspflicht auf: Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit GVO-Produkten gefüttert wurden, werden nicht angeschrieben.

Außerdem muss die Herkunft aller Inhaltsstoffe nachvollziehbar sein, damit die bewusste Verwendung von GVO ausgeschlossen werden kann.
Bisher 18 Gentech-Produkte in der EU
Grafik: APA, Quelle: EU-Kommission
Beim Anbau gentechnisch manipulierter Pflanzen dürfen die Mitgliedsländer "geeignete Maßnahmen" ergreifen, um eine Vermischung von GVO-Produkten und klassischen Pflanzen zu vermeiden. Dazu wird die EU-Kommission noch im Juli Leitlinien vorlegen. Damit dürfte die Schaffung kleiner gentechnikfreier Zonen möglich werden.

Bisher sind 18 Gentech-Produkte in der EU zugelassen. Dazu gehören verschiedene Raps-, Soja-, Chicoree- und Maissorten aber auch drei Impfstoffe und ein Test für Antibiotika-Rückstände in Milch. 20 neue Produkte sind unter dem gültigen Recht zur Zulassung eingereicht.

Seit Oktober 1998 hat die EU-Kommission aber keine neuen GVO-Produkte mehr zugelassen, weil sich die Mitgliedsländer auf ein politisches Moratorium geeinigt haben.
Gesundheitliche Bedenken vieler Staaten
Zusätzlich zu diesem EU-weit angewendeten Moratorium gegen die Zulassung neuer Produkte haben Österreich, Luxemburg, Frankreich, Griechenland, Deutschland und Großbritannien gegen einen Teil der schon zugelassenen GVO-Stoffe gesundheitliche Bedenken geltend gemacht und deren Vermarktung untersagt. Der wissenschaftliche Ausschuss der EU hat alle diese Bedenken als gründet eingestuft, die EU-Kommission ist aber bisher nicht gegen die nationalen Verbote vorgegangen.
Moratorium wird fallen
Mit der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht und der Rückverfolgbarkeit werden das Moratorium und die nationalen Schutzmaßnahmen voraussichtlich bald fallen.
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100 Prozent gentech-freie Lebensmittel unmöglich
Ende November 2002 hat sich der zuständige EU-Fachministerrat darauf geeinigt, dass in Zukunft gentechnisch veränderte Lebensmittel speziell gekennzeichnet werden. Der Lebensmittel- und Biotechnologe Albert Karsai beschrieb in einem Gastbeitrag für science.ORF.at, warum 100 Prozent gentech-freie Lebensmittel nicht mehr möglich sind - und welche Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Konsumenten relative Sicherheit in Sachen Ernährung zu geben.
->   Mit und ohne Gentechnik: Zukunft der Lebensmittel
(Gastbeitrag Albert Karsai,18.12.02)
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Die rechtlichen Hintergründe
Derzeit regelt die Novel-Food-Verordnung (258/97 EG) die Zulassung und Kennzeichnung von Lebensmitteln auf Basis von GVO. Ein weiterer zentraler Rechtsrahmen in diesem Zusammenhang ist die Richtlinie über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (2001/18/EG, die am 17. Oktober 2002 die Richtlinie 90/220 EG ersetzt hat). Weitere drei Verordnungen (1139/98, 50/2000 und 49/2000) regeln verschiedene Aspekte der Kennzeichnungspflicht.

Die Verwendung von GVO-Saatgut wird in der Richtlinie 98/95 EG geregelt. Eine eigene Richtlinie (98/81/EG) regelt die Verwendung von GVO für Forschung und Industrie in einer geschlossenen Umgebung. Weiters betreffen die Verordnung zur Zulassung von human- und veterinärmedizinischen Produkten (2309/93 EG) und die Richtlinie zum Schutz von Arbeitern vor biologischen Stoffen (90/679 EG) ebenfalls GVOs.
->   Gentechnikinformation (Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen)
->   Novel-Food-Verordnung/258/97 EG (gentechnik.at)
Mehr zu dem Thema in science.ORF.at:
->   Gentech-Kennzeichnung: Was heißt das für Verbraucher? (29.11.02)
->   EU-Parlament: Grenzwert für Gentech-Lebensmittel (3.7.02)
 
 
 
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01.01.2010