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ORF ON Science :  News :  Umwelt und Klima 
 
EU-Leitlinien für GVO-Landwirtschaft vorgestellt  
  Die EU-Kommission hat Leitlinien für ein Nebeneinander von konventioneller, biologischer und Gentechnik-Landwirtschaft veröffentlicht. Ein Ziel: Einkommensverluste der Bauern sollen verhindert werden.  
Laut den am Dienstag beschlossenen strikten neuen EU-Kennzeichnungsvorschriften müssen Landwirte auch "zufällige" minimale GVO-Anteile in ihren Produkten angeben. Damit drohen den traditionellen und den Bio-Bauern Absatzprobleme und niedrigere Preise. Für die Koexistenzrichtlinien gab es indes heftige Kritik quer durch die Parteienlandschaft.
->   Aussendung der EU zu den Koexistenz-Empfehlungen
Brüssel: Wirtschaft steht im Vordergrund
Für Brüssel stehen die wirtschaftlichen Aspekte im Vordergrund und nicht das mögliche Risiko. Den Bauern soll die freie Wahl gelassen werden, sich für die eine oder andere Art des Anbaus zu entscheiden. Dies umso mehr, als sich der Vormarsch der Gentechnik in der Landwirtschaft aus EU-Sicht kaum mehr aufhalten lässt.

Der Konsument wiederum erhält dank der in den kommenden Monaten in Kraft tretenden Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsverordnung eine Wahlmöglichkeit.
Gesundheits- und Umweltprüfung vorgeschrieben
Auf die Ängste der Konsumenten vor möglichen Gesundheitsrisiken ist die EU bereits mit der Novellierung der Vorschrift über die absichtliche Freisetzung von GVOs in der Umwelt eingegangen. Sie schreibt eine eingehende Umweltverträglichkeitsprüfung und die Untersuchung möglicher Gesundheitsrisiken vor.

Bestehen Risiken, kann die Genehmigung verweigert und sogar nachträglich wieder zurück gezogen werden, falls derartiges im Nachhinein festgestellt wird. Grundsätzlich darf nur GVO-Saatgut in der EU angebaut werden, das auf Grund wissenschaftlicher Bewertungen als unbedenklich zugelassen worden ist.
Vorwurf: Fehlende Vorschriften
Trotz Kritik vor allem grüner Politiker und der Umweltbewegung Greenpeace verzichtet die EU-Behörde auf Vorschriften zur "Koexistenz", mit denen eine Vermischung von traditionellem und GVO-Anbau verhindert werden soll.

Aus ihrer Sicht ist dies schon wegen der unterschiedlichen Feldergröße, Produktionssysteme und klimatischen Bedingungen nicht möglich. Die Mitgliedstaaten sollen selber darüber entscheiden. Brüssel beschränkt sich auf rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen "vom Feld bis zum Silo".
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Ratschlag: Einhaltung der Sicherheitsdistanz
Zu den Ratschlägen gehört die Einhaltung einer "Sicherheitsdistanz" zwischen Feldern mit und ohne GVO-Anpflanzungen, wenn der Pollenflug die herkömmliche Ernte "kontaminieren" könnte. Stillgelegte Flächen können als "Pufferzonen" verwendet, Hecken als "Pollenfalle" angepflanzt werden. Allerdings fliegt Pollen laut wissenschaftlichen Untersuchungen maximal nur zehn Meter weit.
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Haftungsrecht der Mitgliedstaaten gilt
Nach der Ernte muss für eine saubere Trennung zwischen GVO- und herkömmlichen Pflanzen und eine entsprechende Lagerung gesorgt werden. Bei wirtschaftlichen Schäden durch unfreiwillige Vermischung gilt das jeweilige Haftungsrecht der einzelnen Mitgliedstaaten.

In zwei Jahren will die EU-Kommission den Rat und das Europäische Parlament über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit der Koexistenz informieren und weitere Schritte prüfen.
Pröll: "Vorschläge nicht praxistauglich"
Quer durch die Parteienland(wirt-)schaft verlief am Mittwoch die Kritik an den EU-Leitlinien für die Koexistenz zwischen traditionellen, Bio- und GVO-Agrariern.

Diese seien "eine enttäuschende Ansammlung von unverbindlichen Vorschlägen, die nach einer ersten Durchsicht nicht praxistauglich sind", sagte Landwirtschaftsminister Josef Pröll (ÖVP) in einer Aussendung.
Greenpeace bemängelt hohe Toleranzgrenzen
Die Umweltorganisation Greenpeace kritisierte u.a., dass künftig in Bio-Produkten Verunreinigungen bis 0,9 Prozent toleriert werden sollen. In Österreich liege die Obergrenze derzeit bei 0,1 Prozent.

Sogar Saatgut soll in Zukunft verunreinigt sein dürfen, womit die wichtigste Grundlage für eine gentechnikfreie Produktion verloren ginge.
->   Gentechnikinformation (Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen)
Mehr zu dem Thema in science.ORF.at:
->   EU: Strenge Kennzeichnung von Gentech-Produkten (2.7.03)
->   Gentech-Kennzeichnung: Was heißt das für Verbraucher? (29.11.02)
->   Mit und ohne Gentechnik: Zukunft der Lebensmittel
(Gastbeitrag Albert Karsai,18.12.02)
 
 
 
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01.01.2010