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Auto-Müll: Zweifel an Haltbarkeit von EU-Richtlinie  
  85 Gewichtsprozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts müssen ab 2006 laut einer EU-Richtlinie wiederverwendet oder verwertet werden. Eine Testreihe an der Montanuni Leoben zeigt nun, dass diese Quoten sehr wahrscheinlich nicht haltbar sind.  
Die Richtlinie der EU
Um dem ansteigenden Abfallaufkommen durch Altfahrzeuge entgegenzuwirken, hat die EU eine Richtlinie erlassen, die in Form der Altfahrzeugeverordnung (AFZ-VO) in Österreich umgesetzt wurde. Sie schreibt fest, dass ab dem 1. Jänner 2006 die Verwertungsquote für Altfahrzeuge mindestens 85 Gewichtsprozent des Ausgangsproduktes betragen muss.

Davon müssen wiederum 80 Prozent einer stofflichen und fünf Prozent einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Per 1. Jänner 2015 erhöht sich die Quote dann auf 95 Prozent des Gewichts, wobei der stoffliche Anteil mindestens zu 85 Prozent verwertet werden muss.
Montanuni hat zur Probe geshreddert
Das Leobener Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik unter der Leitung von Wolfgang Staber hat nun eine Versuchsreihe in Shredderanlagen (mechanische Zerkleinerung) durchgeführt, deren Ergebnisse die Umsetzbarkeit der Vorgaben verdeutlichen sollte.

Bei einer hochgerechneten Lebensdauer der Autos auf zwölf Jahre wurden 50 Altfahrzeuge und 50 Neufahrzeuge, deren Lebensdauer 2015 endet, für die Tests herangezogen.
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140 Mio. Fahrzeuge in der EU, weltweit 554 Mio.
Im Jahr 2000 lag der Pkw-Bestand weltweit bei etwa 554 Mio. Stück. Im Jahr 2001 wurden allein 40 Mio. Neuwagen produziert. In der EU waren im Jahr 2000 rund 140 Mio. Fahrzeuge unterwegs, wovon jährlich etwa zehn Mio. Stück entsorgt werden müssen. Ungefähr sieben Prozent davon werden europaweit einfach in der Natur abgestellt.
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Ergebnisse klar unter den Vorgaben
Das Ergebnis ist ernüchternd: Es zeigte sich, dass die gesetzliche Zielvorgabe für 2006 kaum und für 2015 nicht erfüllbar sind. "So ergibt sich für das Jahr 2006 für die stoffliche Verwertung nur ein Anteil von 78 Gewichtsprozent", so Staber. Für Altfahrzeuge mit "Ablaufdatum" im Jahr 2015 ergab sich eine stoffliche Verwertbarkeit von 74,3 Prozent des Fahrzeuggewichtes.

Thermisch verwerten konnte man 2,1 Gewichtsprozent, bzw. 1,6 Prozent, erläutert der Projektleiter. "Bleibt ein Entsorgungsanteil von 19,9 bzw. 24,1 Gewichtsprozent, der nach dem heutigen Stand der Technik überwiegend deponiert werden muss, was der Gesetzgeber aber kaum tolerieren wird", so Staber weiter.
Kritik an Art der Verwertungsquoten

Kritisiert wird auch an die Art der Festlegung der Verwertungsquoten. Diese seien prinzipiell nicht förderlich für den Einsatz von Leichtbaumaterialien. Auch die alleinige Betrachtung der Abfallseite ist nicht zufrieden stellend.

"Unterschiedliche Umweltbelastungen beim Vergleich verschiedener Stoffe haben keine Berücksichtigung in der Gesetzgebung gefunden", so Staber: "Man sollte das Fahrzeug über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg betrachten, also von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung".
->   Montanuni Leoben
->   www.innovatives-oesterreich.at
 
 
 
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01.01.2010