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EU-Kommission: Neues Chemikaliengesetz  
  Im Oktober wird die EU-Kommission den Entwurf für die Chemikalienrichtlinie präsentieren. Damit soll das alte Chemikaliengesetz, das auf das Jahr 1967 zurückgeht, revolutioniert werden. Die EU spricht von einem Paradigmenwechsel.  
Neu: Beweislastumkehr in puncto Gefährlichkeit
Ein Eckpfeiler der neuen Richtlinie betrifft die so genannten Altstoffe, also Chemikalien die vor dem Jahr 1981 in Umlauf gebracht wurden. Sie machen mit mehr als 95 Prozent die überwiegende Mehrheit der verwendeten Chemikalien aus.

Bisher musste die Industrie die Unschädlichkeit dieser Altstoffe nicht nachweisen, sondern es war Aufgabe der Verwaltung, giftige Substanzen ausfindig zu machen und dann dagegen vorzugehen.

Das soll sich jetzt ändern. Nun soll es zu einer Beweislastumkehr kommen, für immerhin etwa 30.000 Chemikalien.
Sicherheit vor Handel
"No data - no market", "Keine Daten - kein Markt": Das ist das Motto, unter welches die EU den Entwurf für die neue Chemikalienrichtlinie stellt.

Das sei ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Reduktion der vorhandenen Chemikalien, sagt der Salzburger Politikwissenschafter Dieter Pesendorfer.

Er hat sich eingehend mit dem Entwurf zur neuen EU-Chemikalienrichtlinie beschäftigt und wird seine Erkenntnisse ab morgen bei der internationalen Tagung "Umweltrecht und Umweltpolitik" in Salzburg vorstellen.
->   Tagung "Environmental Law and Policy"
Positiv: Industrie in Pflicht genommen
Das Positive am Entwurf - so Pesendorfer - sei, dass die Industrie nun stärker in die Pflicht genommen werde. Er befürchte allerdings, dass die Industrie die genauen Herstellungsverfahren nicht offen legen werde, mit dem Argument, dass es sich um Betriebsgeheimnisse handle.

Vom neuen Entwurf erwartet sich Pesendorfer auch Anstöße zur Innovation. Er erhofft sich überdies, dass in Zukunft nicht mehr nur der Stoff an sich betrachtet wird, sondern auch die lange Kette von der Produktion bis zur Wirkung auf die Umwelt.
Negativ: Öffentlichkeit nicht berücksichtigt
Negativ ist für Dieter Pesendorfer, dass die EU rein technisch an das Problem herangeht und Fragen der Öffentlichkeit nicht berücksichtigt.

Die Industrie fürchtet indes enorme bürokratische Belastungen und Wettbewerbsnachteile. Im Frühjahr 2004 soll die Beschlussfassung abgeschlossen sein. Ab 2012 soll die neue Richtlinie in Kraft treten.

Maria Mayer, Ö1-Wissenschaft
->   Mehr zu diesem Thema im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010