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Forschungsstiftung wird im Nationalrat beschlossen  
  Der Nationalrat wird heute die Einrichtung der "Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung" beschließen. Diese fördert vor allem langfristige, interdisziplinäre Forschungsmaßnahmen.  
Dafür soll sie nach dem Willen der Regierung jährlich 125 Mio. Euro jährlich ausschütten - ein Betrag, der sich allerdings im Gesetz nicht explizit niedergeschrieben findet. Fixiert ist hingegen, wer die Funktion des zwei Mitglieder umfassenden Stiftungsvorstands wahrnehmen wird: die beiden Geschäftsführer der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS).
Nationalbankgelder fließen ein
Das Stiftungskapital beträgt laut Gesetz eine Million Euro. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ermächtigt, Rücklagen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro aufzulösen und direkt Fonds zu widmen sowie 75 Mio. Euro jährlich an die Stiftung auszuschütten.
Zusätzlich Zinsen aus ERP-Fonds
Neben diesen OeNB-Mitteln ist die Stiftung mit Zuwendungen aus Zinserträgen aus dem ERP-Fonds zu dotieren: Um welche Höhe es sich dabei handelt, steht nicht im Gesetz. Seitens der Regierung hatte man im Vorfeld betont, dass vom ERP-Fonds 50 Mio. Euro jährlich in die Stiftung fließen sollen.
->   Mehr zum ERP-Fonds bei aeiou.at
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Stiftungsvorstand: AWS-Geschäftsführer
Als Organe der Stiftung sollen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat fungieren. Die Funktion des aus zwei Mitgliedern bestehenden Stiftungsvorstands ist laut Gesetz von den beiden Geschäftsführern der AWS wahrzunehmen, die wiederum vom Wirtschafts- und Finanzminister bestellt werden.
->   Austria Wirtschaftsservice (AWS)
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Mitglieder aus Ministerien und Nationalbank
Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, fünf davon sind stimmberechtigt. Je ein Mitglied wird vom Bildungs-, Finanz-, Infrastruktur- und Wirtschaftsministerium sowie der OeNB für fünf Jahre bestellt.

Mit beratender Stimme gehören ihm der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung (RFT) an. Den Vorsitz im Rat führen jährlich abwechselnd die beiden vom Finanz- und Wirtschaftsministerium bestellten Mitglieder.

Aufgabe des Stiftungsrates ist der Beschluss über die Verwendung der Fördermittel, wobei auch die Empfehlung des RFT berücksichtigt werden müsse.
->   Mehr zur Genese der Forschungsstiftung im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010