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Uni Wien: Spannungen zwischen Senat und Rektorat  
  Die Universität Wien soll nach dem Willen des Rektorates künftig in 18 statt derzeit sieben Fakultäten gegliedert sein. Diese Reformpläne führen nun auch zu Spannungen zwischen dem Rektorat und dem Senat.  
Der Universitätsrat wird am Freitag einen provisorischen Organisationsplan für die größte Hochschule des Landes beschließen. Die endgültige Organisationsreform - 18 statt derzeit sieben Fakultäten ohne vorgegebene Institutsgliederung - soll Anfang kommenden Jahres beschlossen werden.
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Endgültiger Organisationsplan voraussichtlich ab SS in Kraft
Dieses Provisorium muss - gleichzeitig mit dem Universitätsgesetz(UG) 2002 - mit Jahreswechsel in Kraft treten, die endgültige Organisationsreform soll es dann voraussichtlich mit Beginn des Sommersemesters ablösen.
->   Mehr dazu: Radikale Organisationsreform geplant (4.11.03)
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Senat: Zahlreiche offene Punkte noch zu klären
Der Senat hat bis Anfang Jänner Zeit, seine Zustimmung zu den Vorschlägen des Rektorats zu geben. In der Senatssitzung am Donnerstag hat das Gremium einen Bericht über seine Position zu den Vorschlägen des Rektorats verabschiedet, den Senatsvorsitzender Gerhard Clemenz bei der heutigen Sitzung des Uni-Rats vorlegen wird.

Vor diesem Gespräch will Clemenz noch keine Details bekannt geben, es gebe allerdings noch zahlreiche offene Punkte zu klären, bevor man seitens des Senats den neuen Organisationsplan beurteilen könne. Er hoffe, dass auch der Uni-Rat Antworten auf diese noch offenen Fragen einfordern werde, sagte Clemenz auf Anfrage der APA.
"Bescheidene Rolle" bei Implementierung des UG 2002
Die Rolle des Senats bei der Implementierung des UG 2002 sei "sehr bescheiden", meinte Clemenz diese Woche in einem Interview mit der Online-Zeitung der Uni Wien "Die Universität". So habe er beim Organisationsplan ein Zustimmungsrecht.

Erteile er aber keine Zustimmung, könne der Uni-Rat trotzdem den Vorschlag des Rektorats annehmen. Für eine endgültige Beurteilung des Vorschlags durch den Senat würden u.a. Angaben über die zu erwartenden Kosten und Nutzen der geplanten organisatorischen Änderungen fehlen.
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Konkrete Fragen: Ausstattung mit Personal, ...
"Wenn man zum Beispiel 18 anstelle von bisher sieben Fakultäten hat, dann muss man eine Vorstellung darüber haben, wie groß die Mindestausstattung jeder Fakultät mit administrativen Personal ist, wie die Ausstattung mit der Fakultätsgröße variiert und woher dieses Personal kommt", so Clemenz.

Derzeit sei auch die Zuordnung des wissenschaftlichen und des nichtwissenschaftlichen Personals zu einzelnen Organisationseinheiten vielfach noch unvollständig.
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Keine formellen Verhandlungen
Eine "scheibchenweise Zustimmung oder Ablehnung" einzelner Punkte des Organisationsplans durch den Senat kann sich Clemenz nicht vorstellen. Es gebe auch keine formellen Verhandlungen mit dem Senat, da nur das Rektorat das Vorschlagsrecht habe und deutlich gemacht habe, dass es sich dieses ohne Abstriche vorbehalte.
Gegensätzliche Auffassung über Vorgangsweise
Die größten Gegensätze zwischen Senat und Rektorat sieht Clemenz in der Auffassung über die angemessene Vorgangsweise sowohl bei der Konzeption als auch bei der Implementierung der Reform.

So hätte der Senat vorgezogen, mit einer genauen Problemdiagnose zu beginnen, alternative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und zwischen diesen in nachvollziehbarer Weise zu wählen.
Senat will auf Vorlage eines "Gesamtpakets" drängen
"Das Rektorat hat es vorgezogen, scheibchenweise Vorschläge einzubringen, und es ist daher schwer zu beurteilen, wohin die Reise wirklich gehen soll", so Clemenz. Der Senat werde jedenfalls darauf drängen, dass ein Gesamtpaket vorgelegt werde und zu Einzelteilen keine Beschlüsse fassen.

Beim heute zum Beschluss anstehenden Organisationsprovisorium dürften noch keine Änderungen in der wissenschaftlichen Organisation vorgesehen sein. Sehr wohl könnten aber im Bereich der Verwaltung schon die Weichen in die vom Rektorat gewünschte Richtung gestellt werden.
->   Universität Wien
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01.01.2010