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EU-Minister beschließen "Kabeljau-Rettungsplan"  
  Die Europäische Union will erstmals die Überfischung ihrer Gewässer stoppen. Für den vom Aussterben bedrohten Kabeljau billigten die Agrarminister am Freitag ein langfristiges Schutzprogramm.  
Die Bestände sollen sich jährlich um 30 Prozent erholen. Auch der gefährdete Seehecht wurde von Jänner 2004 an unter Schutz gestellt.

EU-Agrarkommissar Franz Fischler setzte damit in der nächtlichen Marathonsitzung und nach insgesamt 30 Stunden Verhandlungen eine Wende in der Fischereipolitik durch, die Experten als Meilenstein werteten.
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Unter Rücksichtnahme auf Situation der Fischer
Unterstützung erhielt Fischler von Deutschland und Schweden, die noch schärfere Maßnahmen zum Schutz des Kabeljaus gefordert hatten, dafür aber keine Mehrheit fanden. Die Schutzpläne wurden - bei Enthaltung Belgiens - einstimmig angenommen.

Fischler betonte, der Beschluss nehme auch Rücksicht auf die soziale Situation der Fischer, die in den vergangenen Wochen heftig gegen die Pläne protestiert hatten. "Ich weiß, dass die nächsten Jahre für manche Fischer nicht einfach werden", sagte er. Aber letztlich eröffneten die Schutzmaßnahmen den Flotten überhaupt eine Perspektive. Als Hilfen stünden Millionen Euro aus der EU-Kasse bereit, die die Mitgliedstaaten nur abrufen müssten.
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Die Kernpunkte des Beschlusses
Das sind die Kernpunkte des Beschlusses: In den für den Kabeljau und Seehecht typischen Gewässern dürfen die Flotten nur noch eine bestimmte Zahl von Tagen im Monat fischen.

Die Stichproben auf den Schiffen werden deutlich erhöht, um besser kontrollieren zu können, dass die Höchstmengen je Land eingehalten werden.

Von einer bestimmten Menge an darf Kabeljau nur noch - mit Voranmeldung - in bestimmten Häfen angelandet werden. Wenn bekannt, können Jungfisch- und Laichgebiete zeitweise durch die Kommission im Alleingang für die Kutter gesperrt werden.
Ausnahmen und Zugeständnisse
Frankreich und Belgien setzten nach Angaben aus den Delegationen zahlreiche Ausnahmen beim Schutzprogramm durch.

Zugeständnisse an die Kritiker sind nach Angaben von Diplomaten auch bei der Festlegung der Höchstfangmengen (so genannte TAC) und deren Verteilung (Quoten) auf die EU-Staaten gemacht worden.

Die TAC und die Quoten legt die EU jedes Jahr mit Hilfe wissenschaftlicher Empfehlungen neu fest. Deutschland und Schweden stimmten dagegen, da ihnen die Einschränkungen nicht weit genug gingen.
Raschere Maßnahmen auch für andere Fischarten
Fischler setzte mit dem Schutzplan für Kabeljau und Seehecht auch durch, dass künftig für andere bedrohte Fischsorten rasch Maßnahmen ergriffen werden können. Durch Überfischung in der Existenz gefährdet sind nach Angaben der Kommission zudem die Scholle, die Seezunge und die Krabbenart Kaisergranat.
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01.01.2010