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Kleptomanie keine eigenständige Krankheit  
  Kleptomanie, Pyromanie und Spielsucht sind nach Meinung etlicher Psychiater keine eigenständigen Krankheiten.  
Dieses Ergebnis brachte am Freitag das 6. Tübinger forensisch- psychiatrische Gespräch. "Man kann allenfalls von kleptomanem oder yromanem Verhalten sprechen", sagte der Tübinger Leiter der Forensischen Psychiatrie, Klaus Foerster. Seien Neigungen zum Stehlen (Kleptomanie) oder zur Brandstiftung (Pyromanie) auffällig, müsse man zuerst prüfen, ob sie Symptome einer tiefer liegenden Störung seien.
Alles Auffällige krankhaft?
Der Schluss, dass alles, was auffällt, krankhaft sei, ist nach
Foerster ein Grundfehler, der bereits von den Psychiatern im 19. Jahrhundert gemacht worden sei. Mit Begriffen wie Kleptomanie, Pyromanie und Spielsucht müsse man sehr vorsichtig sein und sie heute eigentlich in Anführungszeichen setzen.

Wenn jemand oft stehle, spiele oder ein Brandstifter sei, bedeute dies nicht, dass er krank und deshalb von einem Gericht automatisch als vermindert schuldfähig anzusehen sei. Eine psychische Erkrankung oder Störung müsse immer im Einzelfall geprüft werden.
Entscheidung über Schuldfähigkeit bei Richtern
Foerster zufolge können Psychiater deshalb in ihren Gutachten immer nur Aussagen über die Schwere der Störung machen und darüber, ob sie die Steuerungsfähigkeit des Täters beeinträchtigt habe. Die Entscheidung, ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorliege, dürfe letztlich nur der Richter selbst treffen.

Als umstritten gelte allenfalls der Begriff der Spielsucht. Es
gebe Psychiater, die dabei von einer Krankheit sprechen. Empirische Ergebnisse stützten eine solche Auffassung jedoch nicht, sagte Foerster. Nach seiner Ansicht kann man nicht von einem pathologischen, sondern nur von einem problematischen Spieler sprechen.

(dpa/red)
 
 
 
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01.01.2010