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Studiengebühren: Unis beklagen Verwaltungskosten  
  Die Universitäten beklagen die hohen Verwaltungskosten, die ihnen durch die Einhebung der Studiengebühren ab Herbst entstehen. Mit bis zu 20 Millionen Schilling jährlich könnten die Unis zusätzlich belastet werden.  
17 Millionen für zusätzliche EDV erforderlich
Nachdem bereits in der Vorwoche die Uni Graz von einem Mehraufwand in Höhe von 7,4 Mill. S gesprochen hatte, nannte der Chef der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) und Rektor der Uni Wien, Georg Winckler, am Dienstag im "Morgenjournal" des ORF-Radios die österreichweiten Kosten: Demnach müssen die Unis einmalig 17 Mill. S für zusätzliche EDV und darüber hinaus jährlich etwa 20 Mill. S für die Verwaltung aus dem laufenden Budget für die Einhebung der Studiengebühren bestreiten.
Geld aus Lehre und Forschung abziehen?
Da kein extra Budget für die Administrierung der Studiengebühren zur Verfügung gestellt werde, müsse das Geld aus Lehre und Forschung abgezogen werden, meinte Winckler.

Dem widersprach der Leiter der Hochschulsektion im Bildungsministerium, Sigurd Höllinger. Die Kosten seien aus dem Budgetposten Betriebsaufwand zu zahlen und würden nicht Lehre und Forschung weggenommen, sagte er auf Anfrage der APA.
'Relativ kleiner Betrag'
Höllinger ist sich der Schwierigkeiten bewusst, betrachtet sie aber als "zu lösende Probleme", vor allem da es sich im Vergleich zum gesamten Betriebsaufwand der Unis in Höhe von rund 6,4 Mrd. ATS um einen relativ kleinen Betrag handle. Die von Winckler genannten Zahlen seien noch nicht geprüft, es werde sich aber sicher um zweistellige Millionenbeiträge handeln.
Verwaltungschaos im Herbst?
"Nicht auszuschließen" ist nach Angaben Wincklers ein Verwaltungschaos bei der Einhebung der Studiengebühren ab Herbst. Der Rektorenchef hätte sich hier ein "einfacheres Gesetz" vorstellen können.

Als Beispiel nannte der Rektorenchef die Regelung, wenn jemand nur 4.900 S einzahle. Dann müsse zuerst nochmals die korrekte Summe von 5.000 S einbezahlt werden, damit man inskribiert ist und erst dann könne der falsche Betrag rücküberwiesen werden.
Von Universitätsmilliarde bleibt nicht viel
Kritik übte Winckler auch daran, dass von der Universitätsmilliarde, die den Hochschulen aus den Studiengebühren-Einnahmen zugesprochen wurde, nicht viel über bleibe. 400 bis 500 Millionen ATS davon müssten für zusätzliche Stipendien aufgewendet werden, 20 bis 30 Millionen für die Administration an den Unis und außerdem noch Mittel für die Administration des Bundesrechenzentrums, das für Evidenthaltung der Studienbeiträge verantwortlich ist.

Diese Kosten hat Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) bereits im Verordnungsentwurf über die Einhebung der Studiengebühren bekannt gegeben: es sind Einmalkosten in Höhe von 12,6 Millionen Schilling sowie jährliche Betriebskosten in Höhe von 7,4 Millionen.

Rechnet man die Kosten der Unis und des Bundes zusammen, ergibt das im ersten Jahr Verwaltungskosten in Höhe von 57 Millionen Schilling. In den weiteren Jahren reduziert sich dieser Betrag auf 27,4 Millionen.

(APA)
->   Österreichische Rektorenkonferenz
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
 
 
 
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01.01.2010