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FWF-Chef weiter von Delegierten gewählt  
  Ein für den Wissenschaftsfonds (FWF) wesentliches Detail der vergangene Woche präsentierten Reform der Forschungsförderung: ihr Präsident wird weiter von der FWF-Delegiertenversammlung gewählt.  
Beim Reformdialog der Regierung am vergangenen Donnerstag war dies noch nicht klar, weshalb Befürchtungen laut wurden, dass der FWF-Chef - ähnlich wie die Geschäftsführer der neuen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) - von einem Minister ernannt werden könnte.

Der Gesetzesentwurf wurde zur Begutachtung bis 15. Mai ausgesendet, das Gesetz zur Errichtung der "Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung" soll mit 1. August 2004 in Kraft treten.
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Mehr Politik-Einfluss auf die Forschungsförderung
Im Zentrum der Pläne steht die Zusammenführung des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF), der Technologie Impulse Gesellschaft (TIG), des Büros für Internationale Technologiekooperation (BIT) und der Austrian Space Agency (ASA) in der neuen FFG, die Umwandlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung in eine juristische Person des öffentlichen Rechts sowie eine grundlegende Reform des FWF. Die Regierung wird dabei mehr Einfluss auf die bisher von weitgehender Autonomie gekennzeichnete Forschungsförderungslandschaft nehmen als bisher. Der Aufsichtsrat der FFG soll mehrheitlich und die Geschäftsführung vollständig von Ministern bestellt werden, der FWF - vorerst - außerhalb der GmbH und selbstständig bleiben.
->   Mehr dazu (15.4.04)
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Kritik an Aufsichtsrat
Beim FWF zeigt man sich "nicht unzufrieden" über den Entwurf, "die Arbeitsfähigkeit des Fonds ist damit sichergestellt", erklärte FWF-Generalsekretär Gerhard Kratky am Dienstag gegenüber der APA. Dennoch gebe noch "Giftzähne" in dem Vorhaben. Speziell kritisierte Kratky die Bestellungsmodalitäten des neu eingerichteten FWF-Aufsichtsrats.

Dieser soll aus sieben Mitgliedern bestehen, wobei drei von der FWF-Delegiertenversammlung gewählt, zwei vom Infrastrukturminister und eines von der Bildungsministerin bestellt werden. Das siebente wird von den sechs Aufsichtsräten einvernehmlich gekürt. Kommt es bei diesen - auch nach einer Nachfrist - zu keiner Einigung, wird das siebente Mitglied vom Infrastrukturminister im Einvernehmen mit der Bildungsministerin bestellt.
Hoffen auf neutrale Instanz statt Ministerium
"Die Versuchung, dadurch bewusst in eine Blockadesituation hineinzugehen, ist durch diesen Bestellmodus größer", meinte Kratky. Er wünscht sich stattdessen eine "neutrale Instanz als Schiedsrichter", etwa den Forschungsrat oder den Wissenschaftsrat, der bei Nichteinigung das siebente Mitglied bestimmen soll.

Auch bei den Universitätsräten, deren Bestellung ähnlich wie beim FWF-Aufsichtsrat vor sich geht, werde bei Nichteinigung über das letzte Mitglied die Akademie der Wissenschaften als neutrale Instanz herangezogen.
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Aufsichtsrat schriebt Präsidentenamt aus
Der Aufsichtsrat des FWF wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, wobei einer der beiden ein von der Aufsichtsbehörde (Infrastrukturministerium) entsendetes Mitglied sein muss. Die Funktionsperiode der Aufsichtsräte beträgt drei Jahre, eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört u.a. die Ausschreibung der Funktion des Präsidenten.
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FWF-Delegiertenversammlung: nur noch 32 Mitglieder
Deutlich verkleinert wird durch die Reform die FWF-Delegiertenversammlung, der derzeit Vertreter aller Fakultäten, der Sozialpartner und der Ministerien angehören (insgesamt rund 60 Mitglieder).

Künftig gibt es nur noch 32 Mitglieder, und zwar die Mitglieder des Präsidiums, je ein Vertreter der 21 Universitäten, zwei der Akademie der Wissenschaften, vier vom Infrastrukturminister ernannte Vertreter außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie einer der Hochschülerschaft.

Die Uni-Vertreter haben je nach Größe ihrer Universität ein bis drei Stimmen, die Stimmgewichtung legt die Bildungsministerin per Verordnung fest. Zu den Aufgaben der Delegiertenversammlung gehört die Wahl des FWF-Präsidenten und seiner drei Stellvertreter.
FWF-Kuratorium ebenfalls verkleinert
Auch das FWF-Kuratorium wird verkleinert: Ihm sollen künftig die Mitglieder des Präsidiums und maximal 30 Referenten angehören, Unis und Sozialpartner haben keine Vertreter mehr.

Wichtigste Aufgabe des Kuratoriums ist die Entscheidung über die Förderung von Forschungsvorhaben. Neu ist, dass die Funktion des Präsidenten und seiner drei Stellvertreter (bisher zwei) sowie jene der Referenten für die einzelnen Wissenschaftsgebiete öffentlich ausgeschrieben werden.

Ebenso neu ist die Einführung einer Geschäftsführung im Wissenschaftsfonds, die vom Präsidium nach öffentlicher Ausschreibung bestellt wird.
Kürzere Amtsperiode für Georg Wick
Auf Grund der Übergangsbestimmungen wird es auch zu einer kürzeren Funktionsperiode des derzeit amtierenden FWF-Präsidenten Georg Wick kommen. Die Delegiertenversammlung muss sich bis zum 31. Oktober neu konstituieren und drei Aufsichtsratsmitglieder wählen.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch Infrastruktur- und Bildungsministerium ihre Aufsichtsräte nominieren. Der Aufsichtsrat muss sich bis 31. Jänner 2005 konstituieren und die Präsidiumsfunktionen ausschreiben.

Danach hat die Delegiertenversammlung "unverzüglich" die Mitglieder des Präsidiums zu wählen, Gerhard Kratky rechnet, dass dies in der ersten Jahreshälfte 2005 sein wird. Wicks derzeitige Amtsperiode würde bis März 2006 dauern.
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->   science.ORF.at-Archiv zum Thema Forschungsförderung
 
 
 
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01.01.2010