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Studienbeiträge: Offenlegung der Verwendung?  
  Die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) ist für die Offenlegung der Verwendung der Studienbeiträge durch die einzelnen Universitäten. Ein entsprechender Vorschlag von Studentenvertretern werde unterstützt.  
Dies erklärte ÖRK-Vorsitzender und Rektor der Uni Wien, Georg Winckler, am Freitag in einer Aussendung.

Es sei Aufgabe der Unis, "den Studierenden den Zusammenhang zwischen Studienbeitrag und Leistungen der Universität transparent zu machen".
UG: Studenten dürfen Widmung vorschlagen
Die konkrete Umsetzung dafür sei an den einzelnen Unis zu verhandeln. An der Uni Wien lädt Winckler die Studentenvertreter ein, gemeinsam dafür ein Prozedere zu entwickeln.

Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Universitätsgesetzes (UG) sind die Studierenden im Zuge einer Abstimmung berechtigt, aus einer vom Senat erstellten Vorschlagsliste eine Zweckwidmung ihrer Gebühren festzulegen. Einer dieser Vorschläge muss dabei von den Studentenvertretern im Senat stammen.
Diskussion um "Rücküberweisung als Förderbeitrag"
An den Universitäten Wien und Salzburg haben die Studenten für eine "Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag" plädiert, was vom Rektorat der Uni Wien als rechtswidrig erachtet wird.

Die Begründung: Die Zweckwidmung der Gebühren müsse sich an den Zielsetzungen und den Aufgaben der Universität orientieren - eine Rücküberweisung als "Lehrmittelförderbeitrag" entspreche dieser Vorgabe nicht.
->   Universität Wien
->   Universität Salzburg
Mehr dazu in science.ORF.at
->   Uni Wien: Rechtsauskunft zu Studienbeitrag nötig (23.4.04)
->   Uni Wien: ÖH will Studiengebühren zurückholen (20.4.04)
 
 
 
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01.01.2010