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Nein zu Studiengebühren-Rückerstattung  
  Das Bildungsministerium sagt Nein zu der von Studentenvertretern vorgeschlagenen Rückerstattung von Studiengebühren. Diese sei nicht rechtens, was mit dem Universitätsgesetz begründet wird.  
In einer vom Rektor und dem Senat der Universität Wien begehrten Rechtsauskunft erklärte der Leiter der Hochschulsektion im Bildungsressort, Sigurd Höllinger, dass eine Rückerstattung als "Lehrmittelförderbeitrag" nicht rechtens sei.

Höllinger bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht in der Tageszeitung "Die Presse" (Dienstag-Ausgabe). Die Rechtsansicht gründet sich auf das Universitätsgesetz (UG), wonach die Studienbeiträge den Unis verbleiben und für deren Zwecke verwendet werden müssen.
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Hintergrund: Zweckwidmung der Gebühren
Das neue UG berechtigt die Studierenden, im Zuge einer Abstimmung aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste eine Zweckwidmung ihrer Gebühren festzulegen. Einer dieser Vorschläge muss dabei von den Studentenvertretern im Senat stammen. An den Universitäten Wien und Salzburg haben die ÖH-Vertreter eine "Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag" vorgeschlagen.

Das Rektorat der Uni Wien hatte in einer ersten Reaktion die Rückzahlung der Gebühren an die Studenten als rechtswidrig bezeichnet und ebenso wie später der Senat der Uni Wien das Ministerium um Rechtsauskunft gebeten.
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Befreiung nur für bestimmte Studierende
Als weitere Begründung für das Nein des Ministeriums zu dem Studentenvorschlag nennt Höllinger den Umstand, dass in der Verordnung über die Befreiung von Studiengebühren nur Studierende aus Entwicklungs- und osteuropäischen Ländern angeführt seien.
ÖH soll Alternativvorschlag einbringen
Der Senatsvorsitzender der Uni Wien, Gerhard Clemenz, kündigte in der "Presse" an, die Hochschülerschaft nun aufzufordern, einen Alternativvorschlag einzubringen. Sollte dieser rasch kommen, könnte die Abstimmung der Studierenden über E-Voting noch vor den Sommerferien erfolgen.
Vorschlag des Rektors: Für Lehre und Ausstattung
Derzeit liegt ein Vorschlag des Rektors vor, nach dem die Beiträge in erster Linie für die Lehre und verbesserte Lehrausstattung und weiters für internationale Belange und soziale Härtefälle verwendet werden sollen.

Möglicherweise wird der Senat, in dem die Professoren eine Mehrheit haben, ebenfalls einen Verwendungsvorschlag beschließen. Der Vorschlag des Rektorats sieht vor, die Einnahmen aus den Gebühren zu 60 Prozent für die Lehre, zu je 15 Prozent für Forschung bzw. Ausstattung sowie zu je fünf Prozent für Soziales bzw. Internationales zu verwenden.
->   Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
->   Österreichische Hochschülerschaft (ÖH)
Mehr zu diesem Thema in science.ORF.at:
->   Studienbeiträge: Offenlegung der Verwendung? (7.5.04)
->   Uni Wien: Rechtsauskunft zu Studienbeitrag nötig (23.4.04)
->   Uni Wien: ÖH will Studiengebühren zurückholen (20.4.04)
 
 
 
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01.01.2010