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"Krebsmaus"-Patent mit Einschränkungen bestätigt  
  Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat das umstrittene Patent auf die so genannte "Krebsmaus" mit Einschränkungen bestätigt. Demnach bezieht es sich künftig nur noch auf Mäuse.  
Eine EPA-Beschwerdekammer entschied am Dienstag in zweiter Instanz, dass das Patent sich künftig nur noch auf gentechnisch entsprechend veränderte Mäuse und nicht mehr auf alle Nagetiere bezieht.

Die Krebsmaus wurde zu Forschungszwecken durch gentechnische Veränderung besonders krebsanfällig gemacht.
Beschwerdeführern zum Teil Recht gegeben
Die Behörde gab mit der Entscheidung Tierschützern und anderen Beschwerdeführern, die aus ethischen Gründen gegen das Patent Einspruch eingelegt hatten, teilweise Recht.

Christoph Then von der Umweltschutzorganisation Greenpeace sprach von einem Teilerfolg und forderte neue rechtliche Regelungen, damit Patente auf Lebewesen endlich ganz unterbunden würden.

Frühere Einsprüche gegen das an die US-Universität Harvard erteilte Maus-Patent waren vom EPA in erster Instanz bereits 2001 im Wesentlichen zurückgewiesen worden.

Damals wurde das Patent auf Nagetiere beschränkt, nachdem es zuvor für alle Tier gegolten hatte. Begründung: In der Krebsforschung werde praktisch nur mit Nagetieren experimentiert.
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Patent auf transgenes Tier
Bei dem Patent mit der Nummer EP 0169672 handelt es sich auch um das erste europäische Patent, das auf ein so genanntes transgenes Tier erteilt wurde. Das sind Tiere, denen mindestens ein Gen anderer Lebewesen eingepflanzt wurde. Im vorliegenden Fall wird in das Erbgut von Mäusen ein menschliches Krebsgen eingeschleust, durch das die Nager frühzeitig und mit hoher Häufigkeit Krebstumore entwickeln. In den USA ist die Krebsmaus bereits seit 1988 patentiert.
->   Mehr zur "Oncomouse" bei Wikipedia
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Erneut Beschwerde eingelegt
Gegen die Entscheidung einer EPA-Einspruchsabteilung, die am 6. November 2001 in erster Instanz das Patent im Kern bestätigt hatte, legten von ursprünglich 17 Einspruchsparteien sechs erneut Beschwerde ein.

Dabei handelt es sich um den Bundesverband der Tierversuchsgegner (Bonn), britische Tierversuchsgegner, deutsche und Schweizer Organisationen gegen Patente auf Leben, österreichische Tierschützer und den Evangelischen Stadtkirchenverband Köln.
Rechtliche und ethische Einwände
Die Kritiker hatten argumentiert, das Patent entspreche nicht den Erfordernissen der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit im Sinne des Patentrechts und verstoße zudem gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.

Darüber hinaus umfasse es auch Tierarten, was nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nicht zulässig sei. Die Tierschützer haben nun noch die Möglichkeit, vor den nationalen Gerichten das Patent anzufechten.
->   Europäisches Patentamt
->   Sämtliche Artikel zum Thema Krebsmaus im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010