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Beschwerde zu Gebühren-Zweckwidmung abgelehnt  
  Das Bildungsministerium hat eine wegen der Studiengebühren-Zweckwidmung eingebrachte Aufsichtsbeschwerde der Hochschülerschaft gegen den Senat der Universität Wien abgelehnt.  
Dies teilte der Senat am Dienstag in einer Aussendung mit. Grund für die Beschwerde war die Weigerung des Gremiums, für die Abstimmung über die Verwendung der Gebühren im vergangenen Juni die Kategorie "Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag" zuzulassen.
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UG berechtigt Studierende zur Zweckwidmung
Das neue Universitätsgesetz (UG) berechtigt die Studierenden einer Hochschule, im Zuge einer Abstimmung aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste eine Zweckwidmung ihrer Gebühren festzulegen. Einer dieser Vorschläge muss dabei von den Studentenvertretern im Senat stammen.
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Studienbeiträge verbleiben an Universitäten
An der Uni Wien hatten die Hochschülerschafts-Vertreter eine Rücküberweisung der Gebühren als "Lehrmittelförderbeitrag" an die Studenten vorgeschlagen. Nach Einholung einer Rechtsauskunft des Ministeriums lehnte der Senat diese Kategorie aber ab - die jetzige Entscheidung des Bildungsressorts als Aufsichtsbehörde kommt daher nicht überraschend.

In seiner Entscheidung argumentiert das Ministerium damit, dass eine Rücküberweisung nicht in Frage komme, weil laut UG "die Studienbeiträge eben an den Universitäten verbleiben und damit für Zwecke der Universität zu verwenden sind".
Für Studierende ändert sich nichts
Die Studentenvertreter haben im Juni ein eigenes Gutachten vorgelegt, das eine Rücküberweisung an die Studenten hingegen für zulässig erachtet hat. Nach wie vor stehe man auch auf dem Standpunkt, dass eine solche der richtige Weg gewesen wäre, hieß es auf Anfrage der APA aus der ÖH.

Über weitere Schritte gegen die Entscheidung des Ministeriums denke man noch nach.

Für die Studenten ändert sich damit nichts. Die Abstimmung über die Zweckwidmung hat von ihnen größtenteils unbemerkt im Juni bereits stattgefunden - die Wahlbeteiligung betrug nach einem Boykottaufruf der Hochschülerschaft nur sechs Prozent.
->   HochschülerInnenschaft an der Universität Wien
->   Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
->   Senat der Universität Wien
 
 
 
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01.01.2010