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Uni Graz erlässt Südosteuropäern Studiengebühr  
  Studierende aus Südosteuropa werden an der Grazer Universität von der ab diesem Herbst geltenden erhöhten Studiengebühr (726,72 Euro) befreit. Allerdings nur auf "Vertrauensvorschuss".  
Nach einem Jahr müssen die Hörer mindestens vier Semesterwochenstunden erfolgreich absolviert haben - sonst muss die Gebühr nachbezahlt werden, teilte die Universität am Donnerstag der APA mit. Die Uni verfolgt seit Jahren einen gesamtuniversitären Schwerpunktes "Südöstliches Europa".
Rückerstattung von bereits bezahlten Beiträgen
Studierende aus südosteuropäischen Staaten, die den Beitrag bereits einbezahlt haben, bekommen ihn nach Überprüfung des Erfolges im nächsten Jahr zurückbezahlt. "Heuer war auf Grund der kurzfristigen Verordnung kein anderer Modus möglich", bedauert man von Seiten des Büros für Internationale Beziehungen der Universität.
Autonome Regelung: Liste der Befreiten erweitert
Waren die betroffenen Studierenden bisher von den Studiengebühren befreit, müssten sie nun - auf Grund einer Verordnung des Ministeriums - den doppelten Betrag von 726,72 Euro entrichten.

Laut Universitätsgesetz 2002 können Universitäten im Rahmen der Satzung nun aber autonome Regelungen treffen. Mit Wintersemester 2004/2005 erweitert die Universität Graz daher die Liste der von Studiengebühren befreiten Entwicklungsländer um eine Reihe weiterer Länder:

Darunter vor allem die im Rahmen der Schwerpunktsetzung "Südöstliches Europa" wichtigen Partnerländer zu denen etwa Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien sowie Serbien-Montenegro zählen, erklärte die Vizerektorin für Internationale Beziehungen, Roberta Maierhofer.
Regionale Partnerschaften
Mit dieser Lösung wolle man diesen gesamtuniversitären Schwerpunkt stärken, so Rektor Alfred Gutschelhofer.

Nicht zuletzt gehe es mit diesem Schwerpunkt auch um den Qualifikationsstandort Steiermark, die durch die in Richtung Südosteuropa gehenden regionalen Partnerschaften im Rahmen von Forschung, Lehre und Organisationsentwicklung gestärkt werde.
Neuinskribenten zahlen keine Gebühr
In diesem Jahr hätten viele Studierende den Beitrag schon eingezahlt und können ihn nun nur rückerstattet bekommen. Bei Neuinskribenten werde aber bereits in diesem Semester keine Gebühr mehr eingehoben.

Studienerfolg - wenn auch keine wirklichen Meisterleistungen - ist dennoch eine Voraussetzung für ein "kostengünstiges" Studium: Gebührenbefreite Studierende müssen nach einem Jahr vier positiv abgelegte Semesterwochenstunden nachweisen - sonst heißt es "nachzahlen".
->   Büro für Internationale Beziehungen der Uni Graz
->   Das Stcihwort Studiengebühr im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010