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Initiative: Rechtliche Information für Krebspatienten  
  Pro Jahr erkranken 35.000 Österreicher an Krebs. Die Gesellschaft für supportive Krebstherapie will nun Patienten und Angehörige besser informieren und in rechtlichen Fragen unterstützen.  
Das Motto der Informations-Initiative lautet: "Wissen macht stark".
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Veranstaltungshinweis
"Wissen macht stark. Ihr Weg durch die Krebstherapie" findet am 14. Oktober 2004 von 17:00 bis 20:00 Uhr in der Wiener Urania (2. Stock, Klubsaal) statt.
Veranstalter ist die Österreichische Gesellschaft für supportive Krebstherapie. Anmeldung: 0676-40 22 802
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Kein Kündigungsschutz?
Die Gesellschaft für supportive Krebstherapie will Patienten und Angehörigen medizinische und rechtliche Informationen rund um die Krebserkrankung weitergeben.

Kann ein Krebspatient z.B. während einer Krebstherapie gekündigt werden? Vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber sind berufstätige Krebspatienten laut Gesellschaft für supportive Krebstherapie nicht gefeit; eine Entlassung sei unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen möglich, unter Umständen sogar während des Krankenstandes.
Patient muss nicht "Ja und Amen" sagen
Muss ein Krebspatient jede medizinische Therapie akzeptieren? Der Hämatologe und Onkologe Johannes Meran vom Wiener Wilhelminenspital weist im ORF-Radio vor allem auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hin.

Ein Krebspatient habe z.B. Anspruch auf eine adäquate Therapie - auf eine Behandlung, die in seinen Lebenszusammenhang passe, rechtlich erlaubt und sinnvoll sei. Dennoch gebe es Grenzen, wenn ein Patient eine sehr teure Therapie beanspruchen möchte, so Meran.
Die Rechte des Patienten
Weiters habe der Patient das Recht, Therapien abzulehnen, heißt es von der Gesellschaft für supportive Krebstherapie. Der Patient habe auch das Recht auf freie Arztwahl, das Recht auf Information oder das Recht auf Kopie der Unterlagen und Befunde.

In der Informationsveranstaltung in der Wiener Urania behandelt die Gesellschaft für supportive Krebstherapie am Donnerstag (14.10.) solche und weitere Fragen zu Begleittherapien, Beihilfen und Rechtslage.

Barbara Daser, Ö1-Wissenschaft
 
 
 
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01.01.2010