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Walfleisch-Handel bleibt verboten  
  Der Handel mit Walfleisch bleibt weltweit verboten. Die 13. Konferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) lehnte einen Antrag Japans ab, die strikten Schutzbestimmungen für Zwergwale zu lockern.  
Damit bleiben alle großen Walarten, darunter der Zwergwal, vom internationalen Handel ausgenommen.
Kakadu-Art stärker geschützt
Zugleich wurde entschieden, den Handel mit dem Gelbwangenkakadu komplett zu verbieten. Die Papageienart ist in Europa seit Jahrzehnten als Haustier beliebt. Die Vögel werden bislang nach Angaben von Umweltschützern oft aus freier Wildbahn gefangen und dann als angebliche Nachzuchten verkauft.
Signal an Internationale Walfangkommission
Der Leiter der deutschen Delegation, Jochen Flasbarth, begrüßte die beiden Entscheidungen. "Es hat sich gezeigt, dass Cites im Sinne des Artenschutzes auf Erfolgskurs ist", sagte er. Flasbarth hob vor allem die Ablehnung des japanischen Antrags zum Handel mit Zwergwalen hervor.

Dies sei ein Signal an die Internationale Walfangkommission (IWC), dass der kommerzielle Handel mit Walen nicht wieder aufgenommen werden soll. Die IWC hatte bereits 1986 die kommerzielle Jagd auf alle großen Walarten verboten.
Konferenz bis 14. Oktober
Auf der Konferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Bangkok stimmen sich bis zum 14. Oktober 166 Länder über den Handel mit Tieren, Pflanzen und Produkten daraus ab.
->   Die Cites-Konferenz
->   Cites
->   Mehr zum Thema Artenschutz im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010