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Greenpeace protestiert gegen Sonnenblumen-Patent  
  Gegen ein Patent auf besonders fetthaltige Sonnenblumen protestiert die Umweltorganisation Greenpeace. Das Patent habe das europäische Patentamt auf Basis der EU-Biopatent-Richtlinie erteilt, so Greenpeace.  
Der Sonnenblumen-Fall
Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat nach Angaben der Umweltschutzorganisation das Patent auf Sonnenblumen mit einem erhöhten Ölgehalt im September 2004 erteilt.

Inhaber des vor zwei Monaten erteilten Schutzrechts EP 1185.161 sei eine spanische Behörde, teilte Greenpeace am Montag mit. Die Pressestelle des Europäischen Patentamtes in München war vorerst nicht zu erreichen.
Biopatent-Richtlinie: Bisher erteilte Patente
1.200 Patente auf Gene von Mensch und Tier, 400 Patente auf Pflanzen und 120 auf Tiere wurden laut Umweltorganisation Greenpeace in Europa bisher erteilt. Die Basis dafür ist die EU-Biopatent-Richtlinie.

Etliche EU-Staaten, darunter Österreich, haben die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgewandelt. Seit Jahren wird diskutiert. Organisationen wie Greenpeace fordern, dass die Biopatent-Richtlinie neu verhandelt wird.
Beispiele, was patentiert werden kann
So darf z.B. eine einzelne Pflanzensorte laut EU-Biopatent-Richtlinie nicht patentiert werden, eine Gruppe von Sorten mit bestimmten Eigenschaften allerdings schon, sagt Christoph Then von Greenpeace Deutschland. Greenpeace hat neuerlich ein weit reichendes Patent ausgemacht - und zwar auf Sonnenblumen mit besonderem Ölgehalt.

Christoph Then auf Radio Österreich 1:"Es werden alle Sonnenblumen patentiert, die einen verbesserten Ölgehalt haben - unabhängig davon, ob sie aus normaler Züchtung stammen, auf Grund von Mutationen oder durch den Einsatz von Gentechnik entstanden sind. Es werden alle Nachkommen patentiert; auch das Öl und die Verwendung des Öls in Margarine und für Backwaren sowie zum Backen, Kochen und Rösten."
Ähnlicher Fall: Mais
Ein ähnliches Patent auf Mais mit erhöhtem Fettgehalt sei vom Europäischen Patentamt bereits wieder zurückgenommen worden, so Christoph Then von Greenpeace weiter. Es sei im Jahr 2000 zwar erteilt worden, 2003 aber für ungültig erklärt worden.
Greenpeace gegen Umsetzung in Österreich
Greenpeace stellt sich erneut gegen die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in Österreich. Mitte September hat nämlich der Ministerrat grünes Licht für die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in österreichisches Recht gegeben.

Greenpeace geht nun davon aus, dass Anfang Dezember der parlamentarische Wirtschaftsausschuss über die Novellierung des Patentgesetzes beraten und infolge dessen die Umsetzung beschlossen werden könnte.

Barbara Daser, Ö1-Wissenschaft, 22.11.04
->   Aussendung von Greenpeace
->   Europäisches Patentamt
->   science.ORF.at-Archiv zum Thema Biopatente
 
 
 
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01.01.2010