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EuGH entscheidet über Zugang zu Österreichs Unis  
  In den beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit März 2003 anhängigen Rechtsstreit zwischen der EU und Österreich über Zugangsbeschränkungen für ausländische Studierende kommt nun Bewegung.  
Am 20. Jänner wird der Generalanwalt des EuGH seine Meinung zu dem Fall abgeben. Dann wird man besser einschätzen können, in welche Richtung das EuGH-Urteil gehen könnte.
EU sieht Diskriminierung von EU-Maturanten
Nach Ansicht Österreichs berechtigt nur ein österreichisches Matura-Zeugnisse automatisch zum Studium, Personen mit einem Reifeprüfungszeugnis eines anderen Landes dürfen hierzulande nur studieren, wenn sie im betreffenden Land einen Studienplatz hätten.

Das sei eine Diskriminierung der Maturanten anderer EU-Staaten, meint die EU-Kommission, die dagegen wegen "Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaates" geklagt hat.
Beschwerden deutscher Studierenden
Eine Individualklage eines in Österreich abgewiesenen Studenten hat es nie gegeben. Im Laufe der vergangenen Jahre hat es allerdings immer wieder Beschwerden, primär von deutschen Studierenden gegeben, die offensichtlich von der EU-Kommission aufgegriffen wurden.
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Erste EU-Mahnung bereits 1999
Das Verfahren zieht sich schon seit Jahren. Die erst Mahnung verschickte die Brüsseler Institution bereits im November 1999. Wenn am 20. Jänner der Generalanwalt seine Stellungnahme abgibt, ist dies auch noch keine Entscheidung. Denn der EuGH urteilt unabhängig von dieser Stellungnahme. Aber in etwa vier von fünf Fällen nimmt der Generalanwalt doch das Urteil der Richter vorweg.
->   Europäischer Gerichtshof
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Berufsausbildung darf nicht verwehrt werden
Nach Ansicht der EU-Kommission, die von der finnischen Regierung unterstützt wird, ist das Hochschulstudium eine Berufsausbildung. Der Zugang dazu dürfe Bürgern anderer EU-Staaten nicht verwehrt werden.

Jedenfalls stelle die - kurz vor dem EU-Beitritt Österreichs beschlossene - österreichische Regelung eine unzulässige indirekte Diskriminierung dar. Konkret handelt es sich um den Paragraph 36 des Universitäts-Studiengesetzes, diese Regelung findet sich mittlerweile wortgleich im Universitätsgesetz 2002.
->   Universitätsgesetz 2002
Studienplatz-Regelung trifft v.a. Nicht-Österreicher
Denn die Zulassung zum Hochschulstudium in Österreich gelte zwar unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Regelung, wonach sie an einen Studienplatz in einem anderen Land gebunden ist, treffe aber nach Ansicht der EU-Kommission überproportional häufig Nicht-Österreicher.

Dies geht aus dem der APA vorliegenden "Sitzungsbericht" des EuGH hervor, der die Positionen der Streitparteien - von diesen akkordiert - wiedergibt. Die mündliche Verhandlung dazu hat bereits Ende November stattgefunden, die Schlussanträge sind für den 20. Jänner 2005 angekündigt.
Österreich fürchtet "Inländerdiskriminierung"
Österreich argumentiert hingegen, es handle sich dabei um eine akademische Anerkennung von Zeugnissen, die nicht unter EG-Recht falle. Es drohe sogar eine Inländerdiskriminierung, wenn der ausländische Bewerber nicht über das Diplom oder Zeugnis verfüge, das im Aufnahmestaat gefordert werde.
Herkunft des Maturazeugnisses entscheidet
Denn unterschieden werde nur nach Herkunft des Maturazeugnisses und nicht nach Staatsbürgerschaft, erklärte der Leiter der Hochschulsektion im Bildungsministerium, Sigurd Höllinger, auf Anfrage der APA. Nur wer kein österreichisches Reifeprüfungszeugnis besitze, müsse in seinem Herkunftsland eine Zulassung zur Universität nachweisen.

Das habe auch schon Österreicher mit einem deutschen Abitur betroffen. Zwei davon, die sich deswegen beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschwert haben, hätten dabei nicht Recht bekommen, der VfGH habe die Beschwerden abgewiesen, betonte Höllinger.
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Auch formale Einwände
Abgesehen vom inhaltlichen Streit macht Österreich auch geltend, dass die EU-Kommission in ihren Mahnbriefen und in der Klage unterschiedliche Vorwürfe erhebt und die Klage daher aus formalen Gründen abzulehnen sei. Die EU-Kommission bestreitet dies.
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Höllinger fürchtet keinen Ansturm deutscher Studenten
Höllinger betonte, im Fall eines für Österreich negativen EuGH-Urteils nicht mit einem Ansturm ausländischer Hörer, etwa Numerus-Clausus-Flüchtlinge aus Deutschland, zu rechnen.

Rektoren verschiedener Universitäten haben in den vergangenen Jahren allerdings immer wieder vor einem solchen Ansturm gewarnt und Zugangsbeschränkungen bzw. die Möglichkeit zur "Studienplatzbewirtschaftung" gefordert.

[science.ORF.at/APA, 15.12.04]
->   Bildungsministerium
 
 
 
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01.01.2010