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Forschungsrat fordert Bekenntnis zu Life Sciences  
  Ein klares Bekenntnis der Politik zum Life Science-Standort Österreich fordert der Forschungsrat. Es soll sich in Geld für Grundlagen- und angewandte Forschung sowie für Unternehmensgründungen niederschlagen.  
"Die Startposition Österreichs im Bereich der Life Sciences darf nicht durch zögerliches Handeln etwa bei der Umsetzung legislativer Bestimmungen gefährdet werden", heißt es in dem "Konzept für die Entwicklung der Life Sciences in Österreich", das der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFT) in seiner jüngsten Sitzung verabschiedet hat.

Das Bekenntnis müsse "durch zusätzliche signifikante Mittel zur Finanzierung sowohl der Grundlagenforschung als auch der angewandten Forschung, des Technologietransfers und der Förderung von Unternehmensgründungen in diesem Technologiebereich unterstrichen werden".
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Bedeutender Wirtschaftsfaktor
Die Life Sciences seien in Österreich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit derzeit rund 100 Unternehmen und 170 Forschungsinstituten mit mehr als 10.000 Mitarbeitern. Allein im Bereich der Biopharmazie sei 2001 ein Gesamtumsatz von 2,5 Mrd. Euro erwirtschaftet worden.

"Trotz und wegen der guten Ausgangsposition besteht dringender Bedarf zur Formulierung und Umsetzung eines nationalen Strategieplans für den Bereich Life Science, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und bestehende Hürden zu entfernen", meint der Rat.
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Forderung nach stabilen legislativen Rahmenbedingungen
Notwendig seien "stabile Rahmenbedingungen": "Die österreichische Politik ist gefordert, klare und zukunftsorientierte legislative Rahmenbedingungen für die Life Sciences zu gestalten", heißt es in dem Konzept.

Konkrete Kritik wird an Verzögerungen bei der Umsetzung von Bestimmungen wie der EU-Biopatent- und EU-Freisetzungsrichtlinie geübt, die ein "hohes Maß an Unsicherheit erzeugen und unbedingt vermieden werden müssen, um die Konkurrenzfähigkeit Österreichs zu erhalten".
Wettbewerbsnachteil vermeiden
Im Gegensatz zu Österreich hätten alle Nachbarstaaten Österreichs und die meisten anderen EU-Länder die Biopatentrichtlinie bereits ratifiziert, meint der Rat und fordert die Regierung auf, "umgehend" diese Richtlinie umzusetzen, um diesen Wettbewerbsnachteil für die österreichische Life Science zu beseitigen.

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sollte der Standort Österreich als eine einzige Life Science-Region dargestellt und entsprechend vermarktet werden, empfiehlt der RFT.
Bottom-up-Programme ausbauen
"Unumgänglich" hält der Rat, dass die Bottom-up-Förderprogramme für die Grundlagenforschung weiter gestärkt werden, um die Diversität und Vielfalt der Forschung sicherzustellen.

Zusätzlich dazu sollten Schwerpunktfelder identifiziert und fokussiert werden. Durch budgetäre und steuerliche Fördermaßnahmen sollten auch Forschung und Entwicklung in den Unternehmen initiiert und gefördert werden.
Nachholbedarf bei Biotech-Start-ups
Eine besondere Rolle im Bereich Life Sciences misst der Rat Biotech-Start-ups zu. "Trotz positiver Beispiele hat Österreich im Bereich Technologietransfer über Spin Off-Gründungen aus den Forschungseinrichtungen heraus nach wie vor einen starken Nachholbedarf", so der RFT, der die Gründe dafür hauptsächlich im fehlenden Anreizsystem für angewandte Forschung an den Unis und in Finanzierungsproblemen sieht.

Der Rat fordert daher "maßgeschneiderte Förderinstrumente angepasst an die besonderen Bedingungen (hohe Kosten, lange Entwicklungszeiten und hohes Ausfallsrisiko) der Life Sciences. Eine unzureichende Mittelbereitstellung bedeutet ein Innovations- und damit auch ein Strukturwandelhemmnis".
Steuerliche Anreize gefordert
Der Forschungsrat schlägt die Bereinigung überlappender Förderprogramme und die Schaffung eines Förderinstruments für die Frühphasenfinanzierung von Life Sciences Projekten sowie eines weiteren zur Unterstützung der Wachstumsfinanzierung von Life Sciences-Unternehmen vor.

Außerdem hält der Rat steuerliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Österreich für notwendig und nennt als Beispiele u.a. die Ausweitung des Forschungsfreibetrags auf Auftragsforschung und die Anhebung bzw. Aufhebung der Limitierung für steuerlich absetzbare Spenden von derzeit zehn Prozent des steuerpflichtigen Einkommens des Vorjahres.

[science.ORF.at/APA, 3.3.05]
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01.01.2010