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UNO-Vollversammlung ruft zu totalem Klonverbot auf  
  Nach jahrelangem Ringen hat die UNO-Vollversammlung eine von den USA forcierte Deklaration für ein totales Klonverbot angenommen. 84 Staaten stimmten für die völkerrechtlich nicht bindende Erklärung, darunter auch Österreich.  
Sie ruft alle Regierungen dazu auf, durch ihre nationale Gesetzgebung alle Formen des Klonens von Menschen zu unterbinden.

34 Nationen votierten dagegen (darunter auch Großbritannien und Frankreich), während sich 37 der Stimme enthielten.
Österreich: Keine unmittelbaren Auswirkungen
Österreich stimmte - ebenso wie Deutschland - für die Deklaration. Im österreichischen Außenministerium weist man aber ausdrücklich darauf hin, dass die Erklärung keine rechtlich bindende Wirkung hat.

Besonders die Formulierung im Deklarationstext, dass das Klonen von Menschen verboten werden soll, insofern dieses mit der Menschenwürde und dem Schutz des menschlichen Lebens unvereinbar sei, lasse doch einen beträchtlichen Interpretationsfreiraum, wie Georg Schnetzer im Gespräch mit science.ORF.at betont. Unmittelbare Auswirkungen etwa in der österreichischen Forschungspolitik sieht er keine.
USA und katholische Staaten dafür
Vor allem die USA hatten sich für die offiziell von Costa Rica eingebrachte Verbotsdeklaration stark gemacht, die von zahlreichen katholisch dominierten Staaten unterstützt wurde.

Die praktischen Folgen der Erklärung für die Genforschung bewerteten Fachleute jedoch als unbedeutend, da kein Land gezwungen werden könne, sich daran zu halten.
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Die Deklaration ist der Ergebnis eines jahrelangen Diskussionsprozesses, in dem man sich auf keine völkerrechtlich bindende Erklärung einigen konnte.
->   UNO sieht von weltweitem Klonverbot ab (19.11.04)
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Gegner schränken therapeutisches Klonen nicht ein
Zwar bestand im Verhandlungsprozess weitgehend Übereinstimmung darin, dass das so genannte reproduktive Klonen zum Herstellen von Babys unterbunden werden soll.

Jedoch machten jene Länder, in denen das so genannte therapeutische Klonen von Stammzellen zur Suche nach Heilmethoden für einige der schlimmsten Krankheiten der Menschheit erlaubt ist, von vornherein klar, dass sie dies nicht einschränken würden.
Großbritannien: Keine Rücksicht auf medizinisches Klonen
Zahlreiche Länder machten umgehend nach der Abstimmung klar, dass sie keineswegs ein totales Klonverbot durchsetzen werden. So betonten die Vertreter Chinas, Belgiens und Großbritanniens, dass die UNO-Erklärung nicht bindend sei.

Londons UNO-Botschafter Emyr Jones Parry nannte die Deklaration "verschwommen". Ihre Unterstützer hätten keine Rücksicht darauf nehmen wollen, dass souveräne Staaten für sich selbst entscheiden können, ob sie medizinisches Klonen erlauben oder nicht.
Ausgang schon seit Februar klar
Dass die Erklärung der Vollversammlung am Ende wie von den USA gewünscht angenommen werden würde, war bereits Mitte Februar durch eine Abstimmung im UNO-Rechtsausschuss klar geworden.

Nach zähen Verhandlungen hatten in dem Gremium 71 Länder für die Empfehlung einer Totalverbotserklärung gestimmt - bei 35 Nein-Stimmen und 43 Enthaltungen.

[science.ORF.at/APA/dpa, 9.3.05]
Mehr zum Thema therapeutisches Klonen in science.ORF.at:
->   Gastbeitrag: Hoffnungsträger therapeutisches Klonen? (23.8.04)
->   Großbritannien genehmigt Klonen von Embryonen (11.8.04)
 
 
 
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01.01.2010