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Rektoren: Freier Uni-Zugang bald ade?  
  Die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) verlangt laut einem internen Diskussionspapier "Zulassungsverfahren in kapazitätsbeschränkten Studienrichtungen". Während sich Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) dazu vorläufig inhaltlich nicht äußern wollte, übte die SPÖ Kritik.  
Die Rektoren hätten nun offensichtlich den Kampf gegen die von Gehrer "aufgezwungene Kürzungspolitik" aufgegeben und wollten den Druck an die Studierenden weitergeben, so SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal in einer Aussendung am Freitag.
Einmal jährlich Aufnahmsprüfungen?
Die Rektoren hatten laut einem auf der Internet-Seite der Tageszeitung "Der Standard" veröffentlichten Papier "Zulassungsverfahren in kapazitätsbeschränkten Studienrichtungen" gefordert.

Für solche Studien sollten einmal pro Jahr Aufnahmsprüfungen stattfinden, wobei die Gebühr für eine derartige Prüfung in der Höhe des Studienbeitrages für ein Semester liegen sollte. Für welche Studien die Unis den Zugang beschränken dürfen, sollte in den Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Universität festgeschrieben werden.

Wie viele Studierende nach den Prüfungen dann zugelassen werden, sollten die jeweiligen Rektoren entscheiden. Die Rektorenkonferenz verweist darauf, dass es sich bei dem Schriftstück nur um ein "Diskussionspapier" handle.
->   Das Diskussionspapier beim "Standard"
Gehrer begrüßt Diskussion
Bildungsministerin Gehrer wollte sich auf APA-Anfrage vorläufig inhaltlich nicht zu den Ideen der Rektoren äußern, begrüßte es aber, dass diese Überlegungen anstellten.

Die Ministerin gab sich zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) doch noch ein Einsehen für die besondere Situation Österreichs haben könnte.
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EuGH entscheidet
Der Gerichtshof prüft derzeit, ob die derzeitige Praxis der heimischen Unis, EU-Ausländer nur dann zu einem Studium zuzulassen, wenn sie in ihrem Heimatland über einen Studienplatz verfügen. Experten befürchten, dass vor allem grenznahe Unis nach einem Kippen der Regelungen vor allem von deutschen Numerus Clausus-Flüchtlingen überschwemmt werden.
->   EuGH-Antrag: Freier Uni-Zugang wackelt (20.1.05)
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Intensives Nachdenken über Studieneingangsphasen
Sollte es zur Aufhebung der Regelung kommen, seien Aufnahmsprüfungen, wie von den Rektoren gefordert, nur eine von mehreren Möglichkeiten, betonte Gehrer. Sie werden auf jeden Fall "intensiv über Studieneingangsphasen nachdenken".

So gebe es etwa an der Universität Innsbruck ein Pilotprojekt für Lehramtsstudenten. Dabei müssten diese bereits im 1. oder 2. Semester praktische Erfahrung sammeln und für sich selbst überprüfen, ob der eingeschlagene Weg wirklich der richtige sei.
HochschülerInnenschaft schäumt
Als "Ignoranz gegenüber den Interessen der Studierenden" bezeichneten Vertreter der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) das Diskussionspapier der Rektorenkonferenz (ÖRK).

Die ÖRK wähle den einfachsten Weg, indem sie tausenden jungen Menschen den Zugang zur Hochschule verwehren wolle, kritisierte Barbara Wittinger (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS) vom ÖH-Vorsitzteam.

Wie schon bei der Einführung der Studiengebühren, der jüngsten Unireform oder dem ÖH-Gesetz würden einzelne Interessengruppen die Richtung vorgeben. "Das Ministerium tapst blind hinterher, ohne die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dieser kurzfristigen Lösungsansätze im Auge zu behalten", bemängelte Patrice Fuchs (Verband Sozialistischer StudentInnen/VSStÖ) vom Vorsitzteam.
Rektoren: Bloß ein Diskussionspapier
Seitens der ÖRK versteht man die Aufregung nicht. Schließlich handle es sich bei dem bekannt gewordenen Schriftstück um ein internes Papier, das kein Gegenstand von Beschlüssen sei, heißt es in einer Aussendung am Freitag.

Die Rektorenkonferenz bekräftig aber "Recht" und "Pflicht", für das erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Vorkehrungen zu treffen - zumal die Politik die Problematik weiter herunterspiele. Den "Kopf in den Sand zu stecken" sei unverantwortlich.

[science.ORF.at/APA, 18.3.05]
->   Bildungsministerium
->   Rektorenkonferenz
->   ÖH
 
 
 
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01.01.2010