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Unfalltests mit Toten: Grazer Ethikkommission tagt  
  Mit den ethischen Fragen rund um die Verwendung von Leichen für Bewegungsstudien beschäftigt sich Montagnachmittag wieder die Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz.  
Die Kommission hat ein externes Rechtsgutachten eingeholt. Gleichzeitig laufen Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft. Sie untersucht die Studien seit Mitte der neunziger Jahre auf mögliche Störung der Totenruhe. Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt tagt dazu am kommenden Mittwoch.
Gutachten: Wertigkeit des Zwecks entscheidend
"Wir werden das Gutachten heute diskutieren. Ich gehe aber davon aus, dass noch keine Entscheidung fällt", so Peter Rehak, Leiter der Grazer Ethikkommission im Gespräch mit der APA. Mittlerweile liege ein externes Gutachten zu medizinrechtlichen Fragen vor.

Die Conclusio des Gutachtens: "Mit Einverständnis der nächsten Angehörigen scheint eine Zustimmung gegeben, unter gewissen Voraussetzungen geht es allenfalls auch ohne Einverständnis. Dann müsste die Wertigkeit des Zwecks jedoch sehr hoch eingesetzt werden", fasste Rehak zusammen.
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Praxis durch Anfrage bekannt geworden
Bekannt geworden sind die Versuche, für die schon rund 20 Leichen verwendet wurden, durch eine Anfrage des TU-Instituts für Fahrzeugsicherheit bei der Ethikkommission der Med-Uni: Man habe vor, Leichen für die Weiterentwicklung von Crash-Test-Dummies - also Simulationspuppen mit High-Tech-Innenleben - einzusetzen.
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Erhebungen der Staatsanwaltschaft werden abgewartet
Bevor die Kommission jedoch eine Empfehlung ausspricht, werde man "auf alle Fälle" den Abschluss der Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft abwarten: "Es hat in diesem Fall keinen Sinn, ethisch zu bewerten, wenn das Vorhaben sowieso rechtlich fragwürdig ist", so Rehak.

Weiters warte man auf die Ergebnisse der Diskussion in der Bioethikkommission, die Bildungsministerin Elisabeth Gehrer angeregt hat. Diese tagt am kommenden Mittwoch. "Möglicherweise wird es eine gemeinsame Stellungnahme geben", so Rehak.
Mögliche Störung der Totenruhe
Noch im Laufen sind die gerichtlichen Vorerhebungen gegen die Verantwortlichen der bereits erfolgten Bewegungsstudien. Erhoben werde an der TU Graz und dem Gerichtsmedizinischen Institut wegen möglicher Störung der Totenruhe, so der Leiter der Staatsanwaltschaft, Horst Sigl. Mit einem Ergebnis sei erst in zwei Wochen zu rechnen.

[science.ORF.at/APA, 11.4.05]
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01.01.2010