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Uni-Zugang: "Plan B" für kurzfristige Begrenzungen  
  Sollte die derzeitige Uni-Zugangsregelung für Studierende aus EU-Ländern demnächst vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben werden, gibt es einen "Plan B": die Erlaubnis zu befristeten Kapazitätsgrenzen.  
Dies stellte der Leiter der Hochschulsektion im Bildungsministerium, Sigurd Höllinger, am Montagnachmittag im Rahmen einer Tagung der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) vor.

Nach wie vor hofft man im Bildungsministerium darauf, dass der Europäische Gerichtshof den österreichischen Argumenten folgen und die derzeitige Zugangsregelung nicht ändert.
80.000 potenzielle Numerus-Clausus-Flüchtlinge?
Derzeit dürfen EU-Bürger, die kein österreichisches Maturazeugnis besitzen, nur in Österreich studieren, wenn sie auch in ihrem Heimatland einen Studienplatz haben. Sollte der EuGH diese Regelung aufheben, wird befürchtet, dass eine große Zahl deutscher Studenten, die auf Grund des deutschlandweiten Numerus Clausus (NC) in den Fächern Betriebswirtschaft, Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie keinen Studienplatz haben, an österreichischen Unis inskribieren.

Im Bildungsministerium geht man von insgesamt mehr als 80.000 potenziellen NC-Flüchtlingen aus, von denen voraussichtlich nur ein kleiner Anteil tatsächlich nach Österreich kommen würde.
->   Uni-Zugang: Österreich diskriminiert laut EuGH (20.1.05)
EuGH-Urteil abwarten
Höllinger betonte im Gespräch mit der APA, dass man vor irgendwelchen Maßnahmen auf jeden Fall das EuGH-Urteil abwarten müsse.

In die bisherigen Überlegungen des Ressorts ist auch noch nicht ein von den Grazer Juristen Christian Brünner und Werner Hauser im Auftrag des Ministeriums und der Rektorenkonferenz erstelltes Gutachten eingeflossen, das ebenfalls bei der heutigen ÖRK-Tagung präsentiert wird.
Zwei-Jahres-Befristung der Kapazitätsgrenzen ...
Sollte es tatsächlich zu einer Aufhebung der entsprechenden Regelungen kommen, "müssten wir kurzfristig mit einer befristeten Regelung reagieren, um eine zusätzliche, eventuell auch nur kleine Menge an zusätzlichen Studenten aus Deutschland abzuwehren" - und zwar in jenen Fächern, in denen es in Deutschland einen NC gibt.

Per Gesetz könnte dann den Rektoraten für zwei Jahre das Recht übertragen werden, Kapazitätsgrenzen festzulegen, wobei es eine gesetzlich fixierte Untergrenze geben soll, die beim Durchschnitt der Studienanfänger der letzten drei Jahre liegen könnte.
... eine Orientierungsgröße
Höllinger betont, dass es sich bei der Untergrenze um eine Orientierungsgröße handle, sonst soll nichts zentral vorgeschrieben werden. "Sowohl die Feststellung der Kapazitäten als auch die Einsetzung des konkreten Verfahrens für die Feststellung der Eignung ist Sache der Rektorate."

Danach ist Dauerregelung zu finden
In einem weiteren Schritt müsse man dann eine "Regelung auf Dauer" vorbereiten, die sich nicht nur auf die deutschen NC-Fächer bezieht, betonte Höllinger.

Diese könne frühestens in zwei Jahren in Kraft treten, werde aber sicher "keine zentralstaatlichen Vorschriften wie etwa in Deutschland für unsere autonomen Universitäten" beinhalten.
Novelle des UG
Für die kurzfristige Maßnahme wäre laut Höllinger eine Novelle zum Universitätsgesetz (UG) notwendig. Dieses müsse auf jeden Fall vor Beginn der Inskriptionsfristen der Unis in Kraft treten, die zum Teil bereits Anfang Juli beginnen.

Auf Grund der bevorstehenden Inskription ist auch eine Alternative zu einer gesetzlichen Änderung nicht möglich: die Veränderung der Studienpläne etwa in Richtung einer verschärften Studieneingangsphase.

Dies würde sich einerseits rein zeitlich nicht ausgehen, andererseits könne man den Studienkommissionen keine Vorschriften machen.

[science.ORF.at/APA, 18.4.05]
->   Bildungsministerium
Aktuelles zu dem Thema in science.ORF.at:
->   Rektoren: Freier Uni-Zugang bald ade? (18.3.05)
->   "Bildung riskiert" durch Uni-Reformen (11.3.05)
->   Archiv zur "Uni-Zugangsdebatte"
 
 
 
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01.01.2010