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GB: Richter erlauben Zeugung von "Designer-Babys"  
  Die Zeugung von "Designer-Babys" zur Stammzellenbehandlung von schwer kranken Geschwistern ist in Großbritannien nach einem höchstrichterlichen Urteil rechtens.  
Das als oberstes britisches Gericht fungierende Gremium der Law Lords bestätigte am Donnerstag in London einstimmig das Urteil eines Berufungsgerichts von April 2003.
Heilung von Geschwistern Voraussetzung
Die fünf Lordrichter entschieden, dass die Genehmigung für eine künstliche Zeugung von Babys zum Zwecke der Heilung eines Geschwisterkindes von der Aufsichtsbehörde für Künstliche Befruchtung und Embryologie (HEFA) ausgestellt werden kann.

Dem Urteil liegt der Fall eines Elternpaares aus der mittelenglischen Stadt Leeds zu Grunde. Das Paar hatte mit Hilfe künstlicher Befruchtungsmethoden versucht, ein Baby zu zeugen, das denselben Gewebetyp hat wie ihr Sohn Zain.

Dieser leidet seit seiner Geburt an einer seltenen Blutkrankheit und sollte die Stammzellen seines geplanten Geschwisterchens erhalten. Die Mutter erlitt jedoch nach gelungener künstlicher Befruchtung eine Fehlgeburt.
Rechtsstreit, dritte Runde
Die Eltern hatten für die Zeugung eine Genehmigung der HEFA. Die Gründerin der Gruppe "Comment on Reproductive Ethics" (CORE), Josephine Quintavalle, bestritt aber die Zuständigkeit der Behörde und reichte Klage ein.

In einem ersten Prozess bekam Quintavalle recht. Nach dem Urteil des Berufungsgerichts zu Gunsten der Eltern trug die Gruppe CORE den Fall den Lordrichtern an.
Ähnlicher Fall sorgt für Diskussionen
Auch ein anderer Fall eines "Designer-Babys" hatte in Großbritannien heftige Diskussionen ausgelöst. 2003 kam der kleine Jamie Whitaker zur Welt, der seinem unter Blutarmut leidenden Bruder Stammzellen spenden sollte.

Das Baby wurde in den USA gezeugt, nachdem die britischen Behörden es den Eltern verboten hatten, einen im Reagenzglas gezeugten Embryo unter genetischen Gesichtspunkten auszuwählen.

[science.ORF.at/APA/AFP, 29.4.05]
 
 
 
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01.01.2010