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SPÖ ficht ÖH-Wahlrecht beim VfGH an  
  Die SPÖ hat mit ihrer seit langem angekündigten Verfassungsklage gegen das neue Wahlrecht der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) Ernst gemacht. Sie sollte vergangene Woche eingebracht werden.  
Dies kündigte SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal in der Wiener Stadtzeitung "Falter" an. Die ÖH-Wahlen finden vom 31. Mai bis 2. Juni statt.
Keine direkte Parlamentswahl mehr möglich
Durch das neue Hochschülerschaftsgesetz können die Studenten das österreichweite Studentenparlament (Bundesvertretung) nicht mehr direkt wählen.

Stattdessen werden die Mandatare dieses Gremiums von den Universitäts- und Akademievertretungen der einzelnen Hochschulen gemäß der Mandatsstärke der Fraktionen entsendet.

Die Regierung begründete die Reform mit der größeren Autonomie der Unis im Zuge des Universitätsgesetzes 2002, die auch bei der Studentenvertretung eine Stärkung der Universitätsebene notwendig mache.
Mehrfachstimmen sind möglich
Die Anfechtung richtet sich konkret gegen die Entsendung in die Bundesvertretung: Durch diese Regelung werde gegen Artikel 7 der Bundesverfassung, den Gleichheitsgrundsatz, sowie "das Gebot der demokratischen Legitimierung von Organen von Selbstverwaltungskörpern" verstoßen, argumentiert die SPÖ.

Einerseits würden kleinere Unis überproportional viele Mandatare entsenden dürfen, und andererseits würden die Stimmen eines Studenten, der an mehreren Unis inskribiert ist, auch mehrfach für die Zusammensetzung der Bundesvertretung zählen.
Klage vor der Wahl
Die Klage ist bereits im Dezember von der SPÖ angekündigt, aber nicht eingebracht worden. In der ÖH vermutete man, dass die SPÖ zunächst das Wahlergebnis abwarten wollte.

Durch das neue Wahlrecht sieht sich die derzeit grün-rote ÖH-Spitze benachteiligt und die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) sowie die unabhängigen Fachschaftslisten bevorzugt. Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) wünschte der Klage bereits "viel Glück".

[science.ORF.at/APA, 24.5.05]
 
 
 
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01.01.2010