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Unfalltests mit Toten: Ethikkommission dafür  
  Bewegungsstudien an Leichen im Dienst der Fahrzeug-Sicherheit sorgten in vergangenen Monaten an der TU Graz für Aufregung. Nun hat sich die Ethikkommission der Medizinischen Universität dafür ausgesprochen.  
Sie seien "unverzichtbar". Noch nicht abgeschlossen ist die strafrechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft, ausständig ist auch noch die Beurteilung durch die Bioethik-Kommission des Bundeskanzleramtes.
Kommission sieht "außerordentliche Bedeutung"
In ihrer der APA vorliegenden Stellungnahme hebt die Grazer Kommission die Bedeutung der Studien für die Gesundheitsvorsorge hervor.

Bewegungsstudien an Toten erscheinen der Grazer Ethikkommission sowohl zum weiteren Erkenntnisgewinn als auch zur Neu- bzw. Weiterentwicklung und Validierung von physikalischen und mathematischen Modellen als "unverzichtbar".

Die Ergebnisse der geplanten Tests hätten eine außerordentliche Bedeutung "im Hinblick auf die Verhinderung bzw. Verminderung des Schweregrades von unfallbedingten Verletzungen, sowie auf Analyse und Rekonstruktion von Unfallverläufen", heißt es in der Empfehlung.

Es sollten jedoch nur Körper von Personen verwendet werden, die ihren Leichnam der Wissenschaft vermacht haben, bzw. solle die Zustimmung der Angehörigen eingeholt werden.
Staatsanwaltschaft ermittelt noch
Die Ethikkommission unter dem Vorsitz von Peter Rehak hat ihre Empfehlung mit Vorbehalt zum Ergebnis der Prüfung der bisher schon durchgeführten Tests durch die Staatsanwaltschaft Graz abgegeben.

Diese hat ihre Erhebungen im Falle der vorgenommenen Unfalltest zwar abgeschlossen, die strafrechtliche Beurteilung, ob möglicherweise der Tatbestand der Störung der Totenruhe vorliegt, steht noch aus.

Ein Ergebnis, ob es zu einer Anklage der Verantwortlichen der Testreihe kommt oder ob die Sache erledigt ist, dürfte in den nächsten Wochen vorliegen.
Bioethikkommission des BKA: Beurteilung ausständig
Auch die ebenfalls zu Rate gezogene Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes hat ihre Stellungnahme noch nicht abgegeben. "Mit einer abschließenden Behandlung in der morgigen Sitzung ist nicht zu rechnen ", hieß es am Dienstag von Seiten des Büros der Biotethikkommission.

"Ich bin sehr froh, dass wir jetzt wissen, wie wir vorgehen können", so TU-Institutschef und Versuchsleiter Hermann Steffan im Gespräch mit der APA.

Für die im laufenden Projekt geplanten Studien würde er "zwei bis drei" weitere Körper von Verstorbenen brauchen. "Es werden nur Körper von Menschen, die sich explizit der Wissenschaft zur Verfügung stellen zur Verwendung kommen", so Steffan.

[science.ORF.at/APA, 7.6.05]
->   TU Graz
->   Ethikkommission der MedUni Graz
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01.01.2010