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Uni-Zugang: EuGH verkündet Urteil am 7. Juli  
  Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 7. Juli sein Urteil über die Zugangsregelungen für Studenten aus EU-Ländern an den österreichischen Unis verkünden: laut Rektorenchef Badelt ein "ungünstiger Termin".  
Diskriminiert Österreich andere EU-Bürger?
Das Verfahren gegen Österreich wurde von der EU-Kommission angestrengt. In seinem Schlussantrag hatte der Generalanwalt die österreichischen Bestimmungen als diskriminierend bezeichnet.

Das System, wonach Personen mit einem nicht-österreichischen Maturazeugnis eine Studienberechtigung in ihrem Herkunftsland nachweisen müssen, um in Österreich studieren zu können, ermögliche praktisch nur österreichischen Maturanten den freien Zugang zur Universität und behindere andere EU-Bürger.

Die Stellungnahme des Generalanwalts nimmt das spätere Urteil der Richter in vier von fünf Fällen inhaltlich vorweg.
->   EuGH-Antrag: Freier Uni-Zugang wackelt (20.1.05)
80.000 Numerus-Clausus-Flüchtlinge geschätzt
Sollte der EuGH die derzeitige Regelung aufheben, wird befürchtet, dass eine große Zahl deutscher Studenten, die auf Grund des deutschlandweiten Numerus Clausus (NC) in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie und Pharmazie keinen Studienplatz haben, an österreichischen Unis inskribieren.

Darüber hinaus können die einzelnen Unis in Deutschland auch in anderen Fächern Zugangsbeschränkungen verhängen. Im Bildungsministerium geht man von insgesamt mehr als 80.000 potenziellen NC-Flüchtlingen aus, von denen voraussichtlich nur ein kleiner Anteil tatsächlich nach Österreich kommen würde.
Befristete Kapazitätsgrenzen geplant
Sollte Österreich das Verfahren tatsächlich verlieren, plant das Bildungsministerium, den Universitäten kurzfristig und befristet die Festlegung von Kapazitätsgrenzen zu erlauben.

Per Gesetz könnte dann den Rektoraten für zwei Jahre das Recht übertragen werden, in jenen Fächern, in denen es in Deutschland einen Numerus Clausus gibt, Schranken festzusetzen.

Dabei soll es eine gesetzlich fixierte Untergrenze geben, die beim Durchschnitt der Studienanfänger der letzten drei Jahre liegen könnte.
Rektorenchef Badelt: "Ungünstiger Zeitpunkt"
Die Verkündung des EuGH-Urteils am 7. Juli sei ein "vom praktischen Handling her sehr ungünstiger Zeitpunkt", erklärte der Präsident der Österreichischen Rektorenkonferenz und Rektor der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien, Christoph Badelt, am Donnerstag auf Anfrage der APA.

Schließlich haben zu diesem Zeitpunkt bereits einige Unis, etwa die Uni Wien, ihre Inskriptionsschalter geöffnet.
Hilfe des Gesetzgebers nötig
Klar sei, dass eine Aufhebung der derzeit gültigen Regelung durch den EuGH sofort anzuwenden sei, "das heißt, dass wir ab 8. Juli alle zulassen müssen". Deshalb benötigen die Unis "dringend die Hilfe des Gesetzgebers".

Gemeinsam mit dem Bildungsministerium müssten dann Kapazitätsgrenzen festgelegt und von den Unis dezentral Auswahlkriterien festgelegt werden, so der Rektorenchef. Ob sich eine solche Regelung rein technisch, sprich zeitlich ausgehe, könne er nicht beurteilen.
SPÖ kritisiert Regierung
"Vorrang für Österreichs Studierende", forderte SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal für die Maßnahmen, die das Bildungsministerium in Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil zu treffen gedenke.

Broukal warnte vor einer Situation, bei der die Hälfte der Medizin-Studenten in Österreich aus Deutschland kommen könnte. Er kritisierte erneut, dass Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (beide ÖVP) bis heute nichts unternommen hätten, um auf politischer Ebene in der EU zu einer Lösung zu kommen.

[science.ORF.at/APA, 15.6.05]
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01.01.2010