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ÖVP: Zusätzliche Plätze sollen Uni-Chancen erhöhen  
  Die ÖVP kann sich nach dem etwaigen Verlust des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über Zugangsbeschränkungen an den heimischen Unis die Finanzierung zusätzlicher Studienplätze vorstellen.  
In jenen Fächern, in denen vor Studienbeginn Auswahlverfahren geplant sind, solle erhoben werden, wie viele Österreicher zugelassen werden.

Seien es zu wenige, würden weitere Plätze finanziert, betonte ÖVP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek im "Kurier" (Freitag-Ausgabe).
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Studienfächer
Konkret betroffen von der Regelung wären jene sieben Fächer, in denen es in Deutschland einen Numerus Clausus gibt - also Veterinärmedizin, Medizin, Zahnmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie sowie Betriebswirtschaft und verwandte Fächer.
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Stufenplan für Österreicher-Quote
In einem ersten Schritt müsse dann festgestellt werden, wie sich Beschränkungen auf die Nationalitätenzusammensetzung ausgewirkt habe, meinte Brinek.

Wenn sich dann herausstelle, dass weniger Österreicher als z.B. im Schnitt der vergangenen drei Jahre einen Platz haben, solle ein Stufenplan in Kraft treten.

Die SPÖ, die einen "Vorrang für österreichische Maturanten" gefordert hatte, hofft, dass Brinek den Vorschlag "beim Finanzminister durchbringt".
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Hintergrund: EuGH-Verfahren
Den Hintergrund für die aktuelle Diskussion bildet ein EuGH-Verfahren, in dem überprüft werden soll, ob das derzeitige System, wonach Personen mit einem nicht-österreichischen Maturazeugnis eine Studienberechtigung in ihrem Herkunftsland nachweisen müssen, um in Österreich studieren zu können, für eine Diskriminierung von EU-Bürgern darstellt.

In der Praxis sind vor allem deutschen Studenten, die auf Grund des Numerus Clausus in ihrem Land keinen Studienplatz haben, betroffen. Der EuGH will sein Urteil am 7. Juli verkünden, der Nationalrat könnte bereits am Tag darauf mit einem entsprechenden Gesetz reagieren.
->   EuGH
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Bildungsministerium will Unis Schranken erlauben
Sollte Österreich das Verfahren tatsächlich verlieren, plant das Bildungsministerium, den Universitäten die Festlegung von Kapazitätsgrenzen zu erlauben. Per Gesetz könnte dann den Rektoraten für zwei Jahre das Recht übertragen werden, in jenen Fächern, in denen es in Deutschland einen Numerus Clausus gibt, Schranken festzusetzen.

Dabei soll es eine gesetzlich fixierte Untergrenze geben, die beim Durchschnitt der Studienanfänger der letzten drei Jahre liegen könnte.
Keine Exklusivität für Österreicher
Die im Falle einer zu geringen Zahl von Österreichern zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze sollen dabei für alle Bewerber offen sein, betonte Gertrude Brinek gegenüber der APA.

Eine andere Regelung wäre sonst auch nicht EU-konform. Dabei müsse man aber natürlich auch die Gefahr in Kauf nehmen, dass eventuell wieder deutsche Studenten zum Zug kommen.
Nochmaliges Antreten bei Aufnahmeverfahren
Konkret denkt Brinek daran, als ersten Schritt einen Wiederantritt beim Aufnahmeverfahren zu ermöglichen. Entweder parallel dazu oder anschließend müsse es zusätzliche Plätze geben, für die sich wieder alle - unabhängig von der Nationalität - bewerben könnten.

Für diese Regelung strebe man eine Vier-Parteien-Regelung an.
Broukal hofft auf ausreichend Plätze
SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal hofft ebenfalls auf eine Regelung, die österreichischen Maturanten ausreichend Plätze an den Unis zur Verfügung stellt. Ohne entsprechende Initiative müsste man sonst erstmals in der Zweiten Republik Maturanten mit 18 Jahren sagen, dass sie nicht gut genug für die Uni seien.

"Das muss man sich erst einmal den eigenen Kindern sagen trauen, wenn sie nach bestandener Matura vor Freude strahlend nach Hause kommen", so Broukal gegenüber der APA.

[science.ORF.at/APA, 24.6.05]
->   Die Diskussion über den freien Uni-Zugang im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010