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Uni-Zugang: Gehrer erlaubt Unis Beschränkungen  
  Nach der Aufhebung der Zugangsregelung für Studierende aus dem EU-Ausland durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird das Parlament am Freitag ein Gesetz beschließen, das die Universitäten zur Festlegung von Auswahlverfahren vor dem Studium oder zu einem Eingangssemester ermächtigt.  
Das gab Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz bekannt.
In sieben Fächern für zwei Jahre
Gelten sollen diese Schranken für die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie und Betriebswirtschaftslehre (BWL).

Diese Ermächtigung für die Unis soll auf zwei Jahre befristet sein, danach soll es eine Evaluierung geben. Eine weitere Bedingung ist, dass die gleiche Zahl an Studierenden wie bisher ausgebildet wird. Ansonsten werde sie keine weiteren Vorschläge einbringen, erklärte Gehrer.
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Uni-Zugangsregeln Österreichs EU-widrig
Österreich kann die derzeitigen Zugangsbeschränkungen an Hochschulen und Universitäten für Studenten aus dem EU-Ausland nicht aufrecht erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag wie erwartet, dass die geltenden Bestimmungen eine "Diskriminierung" Studienwilliger aus anderen EU-Ländern darstellen und damit gegen EU-Recht verstoßen.
->   Mehr dazu: EuGH - Uni-Zugangsregeln Österreichs sind EU-widrig (7.7.05)
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Auswahlverfahren werden erprobt
In den sieben Fächern könnten nun Auswahlverfahren erprobt werden. Man müsse auch schauen, ob es überhaupt einen übermäßigen Andrang geben wird, so Gehrer.

Von den Universitäten befürchtet wurde vor allem ein Ansturm von deutschen Studieninteressenten, deren Noten für den dortigen Numerus Clausus (NC) zu schlecht sind.
Altes Recht für alle, die schon inskribiert sind
In Fächern mit einem Aufnahmeverfahren gelte für Studenten, die vor dem 7. Juli inskribiert haben, das alte Recht. Alle anderen fallen bereits unter das neue Recht, erläuterte die Bildungsministerin. Das Einstiegssemester gelte aber für alle.
Gehrer gegen vorsorgliche Gesetze
Vorwürfe, sie habe zu spät reagiert, wies Gehrer zurück. Sie halte es nicht für den richtigen Weg, vor dem Urteil Maßnahmen zu setzen. "Vorsorglich Gesetze zu machen, halte ich für den falschen Weg".

Gleichzeitig wünschte sich Gehrer, dass auch für Erkenntnisse des EuGH ein bestimmter Zeitrahmen für die Reparatur gegeben wird. Derzeit müssen sie sofort umgesetzt werden.
"First come, first serve" an Medizin-Unis ...
Mit der von Gehrer skizzierten Regelung liegt die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Studentenauswahl bei den einzelnen Universitäten. Wie sie reagieren werden, also ob und welche Zugangsbeschränkungen sie planen, ist erst zum Teil klar.

Am weitesten sind die Planungen an den Medizin-Unis gediehen. Die Medizin-Universität Wien hat sich bereits für das "First come, first serve"-Prinzip (Vergabe der Plätze nach der Reihenfolge der Anmeldung) entschieden. Das gleiche System gilt vorerst an der Medizin-Uni Innsbruck - Änderungen sind aber noch möglich.
... aber nicht an allen
Anders an der Medizin-Uni Graz: Dort soll die Auswahl erst nach einem Semester erfolgen - mittels Eignungstest, Kenntnistest und Prüfungsleistungen im ersten Halbjahr.

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien (VUW) müssen sich die Studienwerber vor der Zulassung einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterziehen.

[science.ORF.at/APA, 7.7.05]
->   Bildungsministerium
->   Politische Reaktion auf das EuGH-Urteil (ORF.at)
->   Begrenzungen in Europa (ORF.at)
 
 
 
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01.01.2010