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D: Ausnahmen bei Stammzellen-Gesetz gefordert  
  Zwei deutsche Forscher haben sich für eine Aufweichung der Gesetze zur Forschung an embryonalen Stammzellen eingesetzt. Betroffen ist vor allem die Stichtagsregelung zur Einfuhr von Stammzellen.  
"Mit US-Forschung mithalten"
Bestimmte Zell-Linien sollten von der Stichtagregelung, derzufolge nur vor dem 1. Januar 2002 gewonnene Stammzellen nach Deutschland eingeführt werden dürfen, befreit werden, sagte der Direktor des Max-Planck-Institutes in Münster, Hans Schöler, dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Es gehe darum, dass sich europäische Stammzellengruppen in der Forschung bündeln können, um mit den USA mithalten zu können.
Potenzial für therapeutische Anwendungen
Der Vorsitzende der zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung, der Münsteraner Philosophie-Professor Ludwig Siep, sieht in der Forschung an embryonalen Stammzellen erhebliches Potenzial für therapeutische Anwendungen.

Aus ethischen Gründen könne man es sich nicht leisten, ganz darauf zu verzichten. Die Forschungen könnten laut Schöler zu einer Revolution im Gesundheitswesen führen.
Pro und Contra der Politik
Zuvor hatte sich das für Wissenschaft zuständige Mitglied im Wahlkampfteam der Union, die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU), gegen jegliche Aufweichung in der Stammzellen- Gesetzgebung ausgesprochen.

Derc deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder, Forschungsministerin Edelgard Bulmahn und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (alle SPD) hatten sich in der Vergangenheit für eine Liberalisierung vor allem der Stichtagsregelung stark gemacht.

[science.ORF.at/dpa, 19.8.05]
 
 
 
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01.01.2010