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UNESCO beschließt Welterklärung zu Bioethik  
  Die UNESCO-Generalversammlung hat eine "Welterklärung zu Bioethik und Menschenrechten" beschlossen, die ethische Prinzipien für wissenschaftliche und medizinische Versuche an Menschen aufstellt.  
Internationale Standards seien nötig, weil die biomedizinische Forschung und Experimente mit Embryonen, Stammzellen, Organen und menschlichem Gewebe keine Grenzen hätten, teilte die UN-Organisation für Bildung, Erziehung und Wissenschaft in Paris mit. Die Gesetzgebung dazu bleibe den Staaten überlassen.
Persönliches Wohlergehen hat Vorrang
Zum Hauptprinzip erklärte die UNESCO: "Das Interesse und das Wohlergehen des Einzelnen soll Vorrang vor dem alleinigen Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben."

Eine Einschränkung dieses Prinzips solle nur auf der Basis von Gesetzen zum Beispiel zur öffentlichen Sicherheit und Gesundheit oder zum Schutz der Rechte anderer Menschen möglich sein.

Die Entscheidungsprozesse müssten transparent sein, persönliche Daten sowie die Intimsphäre geschützt werden. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Umwelt nicht zu Schaden komme und Ergebnisse der Forschung geteilt werden könnten.

[science.ORF.at/dpa, 21.10.05]
->   UNESCO-Deklaration zur Bioethik
 
 
 
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01.01.2010