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Uni-Zugang: EU-Arbeitsgruppe tagte erstmals in Wien  
  In Wien hat am Freitag jene europäische Arbeitsgruppe getagt, die Grundlagen für eine politische Lösung beim Problem des Uni-Zugangs in Österreich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) finden soll.  
15 Experten und Beamte aus Österreich, Deutschland, Frankreich, Belgien sowie von der Europäischen Kommission trafen dazu im Bildungsministerium zusammen. Österreich ist dabei mit drei Lösungsoptionen in die Gespräche gegangen.
Nach dem Ansturm deutscher Studenten
"Unser Ziel ist es, mit den Partnern in der EU eine Lösung zu finden, die den Studierenden ein Studium ihrer Wahl ermöglicht und Österreichern ausreichend Studienplätze zur Verfügung stellt", sagte der Leiter der Hochschulsektion im Bildungsministerium, Friedrich Faulhammer, zur APA.

Nach Aufhebung der österreichischen Uni-Zugangsregelungen für EU-Ausländer durch den EuGH im Juli dieses Jahres ist es zu einem Ansturm deutscher Studenten speziell an den österreichischen Medizin-Universitäten gekommen.

So sind an der Medizin-Uni Innsbruck 42 Prozent, an der Medizin-Uni Graz 36 Prozent und an der Medizin-Uni Wien 18 Prozent der Studienanfänger Deutsche.
Auf der Suche nach Akzeptanz neuer Lösungen
In der Arbeitsgruppe sei heute das EuGH-Urteil analysiert, dessen Auswirkungen auf einzelne Fächer analysiert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert worden.

"Was wir brauchen ist eine nationale Bestimmung, die von der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten akzeptiert wird, nicht eine europäische Lösung", sagte Faulhammer.

Im Ministerium seien dafür 27 verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft worden, die auf drei mögliche Optionen verdichtet wurden.
Drei Möglichkeiten
Wie diese drei Möglichkeiten aussehen, erklärte der Innsbrucker EU-Rechtsexperte Walter Obwexer, der ebenfalls der Arbeitsgruppe angehört:

1) Ein Herkunftslandsprinzip nur bei überlaufenen Studienrichtungen - im Prinzip die bisherige Uni-Zugangsregelung (nur Personen mit österreichischem Reifezeugnis bzw. einem Studienplatz in ihrem Herkunftsland dürfen in Österreich studieren).

2) Ein Auswahlverfahren bei der Aufnahme. Sollte sich dabei ein verstärktes internationales Interesse in einer Studienrichtung zeigen, würden zwei Kontingente für Studienplätze geschaffen: eines für Personen, die eine besondere Nahebeziehung zu Österreich haben, ein anderes, das für alle offen steht. Dieses internationale Kontingent könnte beispielsweise 30 Prozent der Studienplätze umfassen.

3) Der Wohnsitz als Kriterium für die Zulassung. Dabei sollten alle, die etwa drei oder fünf Jahre ihren Wohnsitz in Österreich haben, hier auch studieren dürfen.
Änderung bereits nächstes Jahr?
Es sei gelungen, den Kommissions-Vertretern zu vermitteln, dass es sich dabei um ein dringendes Problem handle, bei dem rasch eine Lösung gefunden werden muss, betonte Faulhammer.

Ziel sei es, bis zum Frühjahr kommenden Jahres eine politische Lösung zu erzielen, die mit Beginn des nächsten Studienjahres wirksam werden könnte.

Vertreter Frankreichs und Belgiens nehmen an der Arbeitsgruppe teil, weil Belgien nach einem ähnlichen EuGH-Urteil mit einem Ansturm französischer Studenten konfrontiert ist und auch an einer nationalen Lösung des Problems interessiert ist.

[science.ORF.at/APA, 11.11.05]
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01.01.2010