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EU streitet über Embryonenforschung  
  Die EU-Staaten sind erneut uneins über die Finanzierung von Forschungsprojekten mit embryonalen Stammzellen. Einige Länder verlangen deren Streichung aus dem 7. Forschungs-Rahmenprogramm der EU.  
Österreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Malta, Polen und die Slowakei "können nicht akzeptieren, dass Aktivitäten, die den Verbrauch menschlicher Embryos beinhalten, förderungswürdig sind", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung beim EU-Wettbewerbsrat.
Lösung während Österreichs Präsidentschaft angestrebt
Der zuständige deutsche Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen sagte, eine Lösung soll unter der kommenden österreichischen EU-Präsidentschaft im nächsten Halbjahr gefunden werden. Österreich sei "hoch motiviert" und unter dem darauf folgenden finnischen Vorsitz wäre eine Einigung noch schwerer zu erzielen.

Für Deutschland bleibe das Stammzellengesetz Grundlage der Verhandlungen. Dieses enthält ein Verbot der Zerstörung von Embryonen zu Forschungszwecken. "Diese gemeinsame Erklärung zeigt deutlich, dass die Wahrnehmung, Deutschland stünde mit seinem Stammzellengesetz allein da, nicht stimmt", sagte Catenhusen.
Nationale Zuständigkeiten betont
In ihrer Erklärung fordern die sieben Länder die EU-Kommission auf, "Pläne bezüglich der Förderungswürdigkeit für Forschungsaktivitäten, welche den Verbrauch menschlicher Embryonen beinhalten, aufzugeben". Dies sollte in der nationalen Zuständigkeit bleiben.

Außerdem sollte in der EU-Forschung stärker das Potenzial adulter menschlicher Stammzellen ausgeschöpft werden. Für Österreich nahm Bildungsministerin Elisabeth Gehrer an dem Rat teil.
Mögliche Sperrminorität
Catenhusen erklärte, in einigen osteuropäischen Mitgliedstaaten sei "die Willensbildung noch nicht abgeschlossen". Zudem seien die sieben Länder "an der Kante" zu einer Sperrminorität.

Es bestehe aber "kein politisches Junktim" zur Zustimmung zu dem neuen EU-Rahmenprogramm und der umstrittenen Embryonenforschung, sagte der deutsche Staatssekretär.
Bereits zuvor keine einheitliche Regelung
Doch selbst mit einer solchen Sperrminorität wären Gemeinschaftsprojekte nicht aufzuhalten, da bei Uneinigkeit im EU-Ministerrat die Kommission im Alleingang eine Entscheidung treffen kann.

Bereits unter dem derzeit laufenden 6. EU-Rahmenprogramm haben die EU-Staaten 2003 keine einheitliche Regelung für die Embryonenforschung gefunden.
Finanzierung des Rahmenprogramms offen
Offen ist auch noch die finanzielle Ausstattung des 7. EU-Forschungsrahmenprogrammes. Während die Kommission eine Verdoppelung auf 73 Milliarden Euro bis 2013 vorgeschlagen hat, sahen die EU-Staaten im Juni Kürzungen auf 43 Milliarden Euro vor. Der endgültige Betrag ist Teil der EU-Finanzverhandlungen, die beim Brüsseler Gipfel im Dezember anstehen.

[science.ORF.at/APA, 29.11.05]
 
 
 
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01.01.2010