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Harte Kritik an Uni-Leistungsvereinbarungen  
  Der Wissenschaftsrat übt harte Kritik an den seit heuer geltenden Leistungsvereinbarungen zwischen Universitäten und Republik: Davon seien "keine wesentlichen neuen Impulse ausgegangen".  
Sowohl Verhandlungsprozess als auch das Ergebnis würden auf beiden Seiten "erhebliche Mängel aufweisen", heißt es in einer Stellungnahme des Rats. So seien etwa "viel zu geringe Mittel" für die Vereinbarungen zur Verfügung gestanden.
Nur 200 Mio. Euro für Innovationen
In den Leistungsvereinbarungen sind einerseits die von der Universität zu erbringenden Leistungen (z.B. strategische Ziele, Profilbildung und Universitätsentwicklung, Personalentwicklung, Forschung, Studien und Weiterbildung, gesellschaftliche Zielsetzungen) und andererseits die Leistungsverpflichtung des Bundes (also vor allem die Finanzierung) festgehalten.

Das Gros des für 2007 bis 2009 zur Verfügung stehenden Leistungsvereinbarungsbudgets von rund 4,5 Mrd. Euro, nämlich ca. 4,3 Mrd. Euro, wird für die Fortführung des Betriebs aufgewendet, also etwa Personalkosten. Die restlichen ca. 200 Mio. Euro standen für neue Schwerpunkte und Innovationen zur Verfügung.
"Verfahren ohne Wettbewerb"
Das ist dem Wissenschaftsrat zu wenig. Dadurch sei nämlich die Bedeutung des Verfahrens gemindert worden: "Das aus der Gesetzesperspektive den Leistungsvereinbarungen zukommende Gewicht wurde dadurch nicht nur nicht realisiert, es wurde auch das ganze Instrumentarium entwertet."

"Verheerend" sei darüber hinaus der Umstand gewesen, dass sogar von den 200 Mio. Euro auf Grund "alter Verpflichtungen und früher getroffener Vereinbarungen" letztlich weniger als 100 Mio. Euro verteilt wurden. So seien etwa bei den Medizin-Unis Mittel für Journaldienste in Höhe von 22,6 Mio. Euro eingerechnet worden, die "in einem Budget für Lehre und Forschung nichts zu suchen haben".

"Nicht förderlich für die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen" sei außerdem die "frühe Nachricht" aus dem Ministerium gewesen, dass es nur Gewinner geben werde: "Ein Wettbewerb, in dem es keine Verlierer gibt, ist eben kein Wettbewerb. Und wer dies weiß, richtet sich auf einen solchen auch gar nicht erst ein."
Entwicklungspläne: "Beliebige Wunschvorstellungen"
Aber auch den Unis attestiert der Wissenschaftsrat Mängel. Die meisten von ihnen eingereichten Entwicklungspläne "verdienen diese Bezeichnung nicht".

Entweder habe es sich dabei um "einfache Fortschreibungen der bisherigen Entwicklung" oder um "reine (gelegentlich fast beliebig anmutende) Wunschvorstellungen" gehandelt: "Viel zu oft drängt sich der Eindruck auf, dass nur gesammelt und zusammengestellt wurde, was sich Teile der Universität (z.B. Institute und Fakultäten) wünschen."
Budget-Aufstockung empfohlen
Das derzeitige Verfahren weise insgesamt "strukturelle Mängel" auf, betont der Rat. Bei wirklichen Leistungsvereinbarungen müssten die Parameter in wesentlichen Punkten gestaltbar sein. Als Beispiel nennt der Rat die von ihm schon wiederholt geforderte Steuerung der Studierendenzugangs durch die Unis.

Generell erneuert der Rat auch seine Empfehlung einer kontinuierlichen, schwerpunktorientierten Aufstockung des Uni-Budgets um 100 Mio. Euro pro Jahr. Nur wenn die Grundausstattung der Hochschulen gesichert sei, habe ein Wettbewerbsverfahren wie über Leistungsvereinbarungen überhaupt Sinn.

[science.ORF.at/APA, 23.2.07]
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01.01.2010