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Artenschutzkonferenz: Schlappe für Japan  
  Die Welt-Artenschutzkonferenz hat einen Antrag Japans abgelehnt, die Walbestände weltweit überprüfen zu lassen. Damit sei der Versuch vereitelt worden, das Fangverbot der Internationalen Walfangkommission zu unterlaufen  
Dies sagte der Deutsche Delegationsleiter Jochen Flasbarth am Mittwoch in Den Haag.

Er begrüßte die deutliche Entscheidung, die mit 67,5 Prozent der Stimmen fiel.
Walfangkommission ist zuständig
Damit hat die Welt-Artenschutzkonferenz zugleich ihre Zuständigkeit für Wale abgelehnt. Für alle Aspekte, die diese Meeressäuger betreffen, sei die Internationale Walfangkommission (IWC) maßgeblich, betonten die Delegierten.

Japan konnte bei dieser Kommission wiederholt seine Ziele zum kommerziellen Walfang nicht durchsetzen. Es fängt daher Wale aus so genannten wissenschaftlichen Gründen.

Erst vergangene Woche hatte Japan bei der IWC-Tagung weitere Niederlagen einstecken müssen.
->   Walfangtagung: Sieg der Tierschützer (1.6.07)
Auch Island abgeblitzt
Nach Ansicht von Delegierten der Artenschutzkonferenz wird die Ernsthaftigkeit des Walschutzes gefährdet, wenn sich unterschiedliche Konventionen über die Zuständigkeit für die Meeressäuger streiten.

In der Konferenz wurde außerdem die Forderung Islands verworfen, die Jagd auf Finnwale freizugeben.
Überprüfung der Walbestände "überflüssig"
Nicolas Entrup von der Wal- und Delfinschutzorganisation (WDCS) warf Japan und Island sowie Norwegen vor, mit ihren Beiträgen bei der Artenschutzkonferenz vor allem neue Absatzmärkte für Walprodukte zu suchen.

Die von Japan beantragte Überprüfung der Bestände würde einen "völlig überflüssigen Arbeitsaufwand" bedeuten, der viel koste und keinen Nutzen bringen, meinte Volker Homes von der Umweltstiftung WWF.

"Es gibt derzeit klare Absprachen zwischen den Konventionen, wer für die Wale zuständig ist" meinte die Naturschutzorganisation IFAW in einer Reaktion.
Spitzmaulnashörner werden weiter gejagt
Am Dienstagabend hatte die Welt-Artenschutzkonferenz einen Antrag auf ein Abschussverbot der vom Aussterben bedrohten Spitzmaulnashörner abgelehnt. Damit dürfen Trophäen-Jäger in Südafrika und in Namibia weiterhin jährlich fünf Tiere abschießen und exportieren.

Kenia hatte beantragt, diese Genehmigung unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) zu streichen.

Der Gesamtbestand von weltweit nur noch 3.610 Dickhäutern dieser Art lasse die weitere Jagd nicht zu, begründete ein Sprecher die Forderung. Dennoch stimmte eine Mehrheit gegen den Antrag.

[science.ORF.at/APA/dpa, 6.6.07]
->   Convention on International Trade in Endangered Species (CITES)
->   WDCS
Mehr zu dem Thema:
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01.01.2010