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Ex-Universitätsrat klagt Wiener Meduni  
  Im Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag eine Klage behandelt worden, die der mittlerweile abberufene Universitätsrat der Medizinischen Universität Wien (MUW), Gerhard Pendl, gegen die Meduni führt.  
Er wirft dieser vor, mit einer Presseaussendung gegen das Mediengesetz verstoßen und damit den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt zu haben.

Pendl hatte im Vorjahr mit einer umstrittenen Rede am Grab des vom NS-Regime hoch dekorierten Luftwaffenoffiziers Walter Nowotny für Aufsehen gesorgt.
"Ein Fähnlein in deutschen Landen"
Als Obmann des "Vereins zur Pflege des Grabs von Nowotny" betonte Pendl bei einer Gedenkfeier am Zentralfriedhof, es sei "unsere Pflicht, gegen die seelischen Narben der Gutmenschen, die auch die Toten nicht in Ruhe lassen, aufzuzeigen, dass es doch noch ein Fähnlein gibt in diesen deutschen Landen, die unsere unschuldigen Soldaten und ihren furchtbaren Tod nicht vergessen oder gar herabwürdigen".

Politische Gegner bezeichnete der von der FPÖ nominierte Uni-Rat unter anderem als "RAF-Sympathisanten".
Von Gehrer bestellt und wieder abberufen
Er wurde darauf hin von der damaligen Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) abberufen. Die Meduni wiederum sah sich veranlasst, sich von Pendl öffentlich zu distanzieren: In einer Presseerklärung entschuldigte man sich nicht nur "bei jenen, die sich durch diese Aussagen verletzt fühlen müssen".

Die Meduni wies auch darauf hin, Pendl sei 2003 auf Vorschlag Gehrers von der Bundesregierung zum Uni-Rat bestellt worden, obwohl "seine die Zeit des Nationalsozialismus glorifizierende Einstellung allgemein bekannt war".
Uni will Wahrheitsbeweis für Nazi-Glorifizierung erbringen
An diesem Satz nimmt nun Pendl Anstoß und will eine Verurteilung der Meduni erwirken. Diese hält jedoch an ihrer Aussage fest und ist zu keinem Vergleich bereit.

"Die deutliche Stellungnahme war eine rasche, notwendige Reaktion", bekräftigte Alexander Koukal, der Rechtsvertreter der Meduni, im Landesgericht. Bei Pendls Grabrede sei immerhin "das Spektrum der rechten Szene, auch Skinheads" zugegen gewesen.

Koukal will den Wahrheitsbeweis für die inkriminierte Passage erbringen und damit aufzeigen, dass es ein hinreichendes Substrat gab, um Pendl mit nationalsozialistischem Gedankengut in Verbindung zu bringen. Die Verhandlung wurde zur Einbringung entsprechender Schriftsätze auf unbestimmte Zeit vertagt.

[science.ORF.at/APA, 19.6.07]
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01.01.2010