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Zelltherapie-Affäre: Weiter heftige Kritik  
  Die Affäre um eine angebliche Wundertherapie ruft weiter heftige Reaktionen hervor: Nun kritisiert die Ärztekammer das Vorgehen der beiden bekannten Gynäkologen Sepp Leodolter und Johannes Huber.  
Die Vorgeschichte
Leodolter und Huber hatten in der vorletzten Ausgabe der Zeitschrift "News" eine Zelltherapie gegen Krebs angepriesen, für deren Wirkung es keinerlei klinische Evidenzen gibt.

Die angebotene Therapie wird von einer Firma namens "Cell Med Research" vermarktet, für die Leodolter und Huber laut Angaben des Geschäftsführers honorarfrei tätig sind bzw. waren. Die Behandlung kann die Patienten bis zu 14.000 Euro kosten.
Klare Distanzierung von Husslein ...
Gestern hatte sich bereits der Chef der Uni-Frauenklinik am Wiener AKH, Peter Husslein, von dem Vorgehen der beiden Gynäkologen distanziert: "Wenn Sie mich fragen, ob es in Ordnung ist, dass man für eine nicht etablierte Therapie Geld nimmt, sage ich klar 'Nein'", betonte Husslein.

Solche Behandlungsformen seien "als rein experimentell einzustufen, da über ihre Wirksamkeit und Nebenwirkungen noch keine abschließende Beurteilung möglich ist. Solche Therapien sollten ausschließlich in kontrollierten klinischen Studien durch entsprechend ausgebildete Ärzte stattfinden."

Außerhalb dieser kontrollierten Rahmenbedingungen seien solche experimentellen Behandlungen für Patienten "potenziell gefährlich und sollten demnach nicht angeboten oder durchgeführt werden."
... und Schütz
Ähnlich äußerte sich der Rektor der medizinischen Universität Wolfgang Schütz: Stammzellenforschung sei weder neu noch etabliert. Die beiden Kollegen würden Patienten völlig falsche Hoffnungen machen, kritisierte Schütz. Zudem würden die Patienten nun davon ausgehen, man enthalte ihnen Therapien vor.
Disziplinarrechtliche Konsequenzen möglich
Nun meldete sich die Wiener Ärztekammer zu Wort: Bei den Patientinnen würden hier Hoffnungen geweckt, die so nicht erfüllbar wären, betonte dazu der Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Thomas Szekeres.

Möglicherweise könnte es für die Proponenten auch disziplinarrechtlich Konsequenzen geben, hieß es in einer Aussendung der Standesvertretung.

Vermarktungsmethoden, mit denen den Patienten über Medien neue Therapieformen angeboten werden, die noch nicht durch klinische Studien ausreichend belegt sind, entsprächen nicht den ethischen und wirtschaftlichen Grundsätzen des Ärztestandes, "zumal wenn es sich um Krebserkrankungen und damit um einen besonders sensiblen Bereich der Medizin handelt".
Ethische Prinzipien verletzt?
Durch diese Form der medialen Aufbereitung werde ein Eindruck vermittelt, der in dieser Form nicht haltbar sei, betonte Szekeres. Der Vorwurf einer möglichen Verletzung ethischer Prinzipien ist insofern bemerkenswert, als Johannes Huber der Vorsitzende der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt ist.

Die Aussendung weiter: "Die Wiener Ärztekammer wird nun überprüfen, inwieweit tatsächlich Verletzungen der ethischen und standesrechtlichen Regeln des Ärztestandes vorliegen." Szekeres: "Sollte sich dies bestätigen, werden wir das Vorgehen der betroffenen Kollegen disziplinarrechtlich verfolgen."

[science.ORF.at/APA, 21.6.07]
->   Universitätsklinik für Frauenheilkunde
->   Bioethikkommission im Bundeskanzleramt
 
 
 
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01.01.2010