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Reformen für ausländische Studenten und Forscher  
  Erleichterungen für Studenten und Forscher aus Nicht-EU-Ländern kündigte Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) an. An Unis mit Zugangstests wird es eine bedingte Zulassung inklusive Aufenthalt in Österreich geben.  
Forscher - und dazu werden auch Dissertanten zählen - sollen Ausnahmeregelungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz erhalten, Hahn berichtete über eine diesbezügliche Einigung mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) bzw. dem Innenministerium.
Visum für Zeit der Aufnahmetests
Für ausländische Studenten, die sich um die Aufnahme an Kunst-Unis, Medizinischen Unis oder Fachhochschulen (FH) bewerben, soll es laut Hahn noch vor Beginn des kommenden Wintersemesters die "bedingte Zulassung" geben. Diese soll bestätigen, dass sich der Bewerber um einen Studienplatz auf der jeweiligen Uni bemüht und sich den nötigen Aufnahmetests unterzieht. Für diese Zeit bekommt der Lernwillige ein C-Visum (drei Monate) oder ein D-Visum (sechs Monate).

Auch wird die Regelung entfallen, dass der angehende Student vor der Einreise einen "geeigneten Wohnsitz" nachweisen muss, es reicht die "Glaubhaftmachung". Erst nach der Aufnahmeprüfung müssen für die weitere Aufenthaltsgenehmigung Wohnung und Unterhalt nachgewiesen werden.
Forscher als Schlüsselkräfte
Für Forscher aus Nicht-EU-Ländern wird es ebenfalls Verbesserungen geben. Ausnahmeregelungen soll es im Ausländerbeschäftigungsgesetz geben, Forscher könnten auch als so genannte Schlüsselkräfte eingestuft werden und so zu einem vereinfachten Zulassungsverfahren kommen. Obwohl Hahn auch Dissertanten in die Regelung aufnehmen will, würden kaum mehr als 100 bis 200 Personen pro Jahr von der Regelung betroffen sein.

Um möglichst vielen hochqualifizierten Forschern den Aufenthalt in Österreich weiter schmackhaft zu machen, soll außerdem für deren nahe Angehörige (Ehegatten, Kinder) der Arbeitsmarkt geöffnet werden. Geprüft werde derzeit noch, ob auch Diplom-Studierende in die Ausnahmeregelungen für Forscher aufgenommen werden. Hahn erklärte, dass die entsprechenden Gesetzesänderungen bezüglich der ausländischen Forscher in der parlamentarischen Herbstarbeit behandelt und Anfang 2008 in Kraft treten könnten.

[science.ORF.at/APA, 3.7.07]
->   Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
 
 
 
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01.01.2010